Mittwoch, 30. April 2014

Michael Oehme, CapitalPR AG: Droht ein generelles Verbot des freien Vertriebs von Kapitalanlageprodukten

Geht man auf die Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, greift diese jetzt konsequent durch. Bereits kurz nach Ankündigung spricht sie Vertriebsverbote aus. Die Anbieter sind gut beraten, sehr kooperativ zu reagieren. Denn im Hintergrund brodelt eine andere Gefahr.
Sie konnte es schon immer. Jetzt macht sie es konsequent. Die Rede ist von der Möglichkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gegen aus ihrer Sicht unseriöse Angebote vorzugehen. Denn die BaFin hat offensichtlich die Schnauze voll, dass man ihr in jüngster Zeit mehrfach vorgehalten hat, sie habe nicht konsequent genug durchgegriffen und selbst dann noch Produkte für den Vertrieb zugelassen, als diese schon unter Verdacht standen (Link: www. https://kaufhaus.handelsblatt.com/artikel/bafin-kraftlose-aufseher-p6820.html). Außerdem habe man, beispielsweise im Fall Prokon, Endkundenwerbung nicht genau genug verfolgt. Aber ist das wirklich ihre Aufgabe?
„Man muss die BaFin hier wirklich in Schutz nehmen“, meint Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG. Seiner Meinung nach passe sich die Branche der Kapitalanlageanbieter permanent wie ein Chamäleon an und versuche zwar nicht die BaFin zu umgehen, wohl aber die jeweils günstigste Position zu erreichen. Das sei zwar legitim, hinterlasse aber einen gewaltigen Arbeitsaufwand und überfordere die höchsten Finanzwächter aufgrund zu geringer Personalreserven. Zudem sei es eigentlich Aufgabe von Wirtschaftsprüfern, Zahlen auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und zu testieren. Die wirtschaftliche Prüfung könne nicht auch noch Aufgabe der BaFin sein.
„Ich habe selbst Gespräche mit Mitarbeitern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt und diese klagten über eine Vielzahl an Anfragen, Prüfungsbitten, Prospektentwürfen, ob man denn überhaupt der BaFin unterliege, ob KWG-Pflicht bestehe, in einem Fall bat der Emittent sogar um Formulierungshilfen, wie er denn ganz sicher nicht unter das Kreditwesengesetz falle“, sagt Oehme. Derartige Fragen solle man lieber an seine Anwälte denn an die „Prüfer“ stellen, ist er der Meinung, zumal hierzu Richtlinien erlassen wurden. Richtig sei aber auch, dass in vielen Fällen eine Verunsicherung bestehe und man analog der damaligen Prospektierungspflichten bei geschlossenen Fonds über eine Vertiefung der gemeinsamen Arbeit nachdenken solle.
„Eines ist dabei klar“,  so der PR-Experte Michael Oehme, „getreu dem Werbeslogan ‚Nichts ist unmöglich’, gibt es auch Stimmen in den politischen Gremien, die getreu anderen europäischen Vorbildern den Vertrieb von Kapitalanlageprodukten an private Anleger generell verbieten und nur noch über institutionelle Lösungen zulassen wollen. Dies müssen die Anbieter mit aller Kraft vermeiden, wollen sie noch eine Zukunft haben.“  
   Forderungen? Zunächst einmal gibt es eine unmissverständliche Auskunftsverpflichtung der Anbieter gegenüber den verantwortlichen Stellen. Es ist zu erwarten, dass es da eine enge Zusammenarbeit zwischen dem BMF und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geben wird. Für den Zeichner soll erkennbar sein, dass die Informationen aktuell sind. Zudem sollen Verflechtungen aufgedeckt werden. Dies bezieht sich auf personelle wie unternehmerische Verflechtungen wie aber auch auf eingegangene Verpflichtungen. Im Klartext: Sogenannte Schneeballsysteme sollen bereits im Ansatz erkennbar werden.
Fonds Professionell schreibt: „Weiterhin wird eine Kontrolle der Jahresabschlüsse der Emittenten durch die sogenannte Bilanzpolizei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung gefordert“. Dies müsste eigentlich das Institut der Wirtschaftsprüfer als direkte „Watschn“ verstehen. Glaubt man denn den Testaten der Ehrenberufler nicht mehr und will eine indirekte staatliche Kontrolle? „Das wäre ein Armutszeugnis für einen ganzen Berufsstand“, so Oehme. Er sieht nicht, dass sich dieser Ansatz durchsetzen wird.
Als letztes Mittel, Fonds Professionell umschriebt dies nett mit dem Begriff Pranger, will sich das BMF die Möglichkeit sichern, Einschränkungen oder Verbote auszusprechen. Im Zweifel könnte es so zu einem Vertriebsverbot für diejenigen Anbieter kommen, die bestimmten Auskunftsersuchen nicht nachkommen oder die das BMF „auf dem Pieker“ hat. Man greift damit auch eine Kritik des Handelsblattes auf, die dessen Journalisten zurecht der BaFin vorgehalten haben: Wie kann es sein, dass Anbieter, gegen die schon länger ermittelt wird, noch Gestattungen für neue Beteiligungen erhalten? „Das wäre in der Tat der einfachste Weg, dem Treiben ein Ende zu setzen, wenn man der Meinung ist, eingreifen zu müssen“, so der Finanz- und PR-Experte Michael Oehme.

Montag, 28. April 2014

PR-Experte Michael Oehme: Mc Donald’s lässt gentechnisch verändertes Hähnchenfleisch zu


2001 hatte sich Mc Donald’s zur Ablehnung von Gentechnik verpflichtet – dies hat nun ein Ende


Seit dem Jahre 2001 verzichtet die umsatzstärkste Fast-Food-Kette der Welt, Mc Donald’s in Europa offiziell auf Produkte, bei deren Produktion Genfutter eingesetzt wird. Doch diese Selbstverpflichtung soll nun, ausgerechnet aus finanziellen Gründen, ein Ende haben. Seit Anfang April erlaubt McDonald's seinen Hähnchenfleisch-Lieferanten den Einsatz von gentechnisch verändertem Futtermittel. Dies bestätigte ein Sprecher von McDonald's Deutschland.

Die Entscheidung resultiere aus der Auskunft der nationalen und internationalen Lieferanten. Diese hätten mit Beginn des zweiten Quartals 2014 "keine ausreichenden Mengen an nicht gentechnisch veränderten Futtermitteln zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen garantieren können", erklärte der Sprecher. Bereits Mitte Februar hatten die deutschen Geflügelproduzenten angekündigt, nach 14 Jahren wieder genmanipulierte Soja zu verfüttern. Für McDonald’s endet damit die seit 2001 bestehende Selbstverpflichtung, europaweit kein Genfutter bei der Produktion von Chicken-Nuggets und Chicken-Burgern einzusetzen.

Mc Donald’s geriet mit den Neuigkeiten stark in die Kritik von Greenpeace. Die Umweltorganisation wirft dem Unternehmen vor, dass es ihm nur um den Preis seiner Burger ginge. PR-Experte Michael Oehme sieht die Problematik vor allem am bevorstehenden Imagebruch: „Die Deutschen sind mittlerweile Vorreiter im Öko-Wahn. Das Marktpotenzial für nachhaltige Produkte liegt in der Gastronomiebranche bei 25 bis 30 Prozent“. Mc Donald's hat in den letzten Jahren eisern versucht ein „grüneres Image“ aufzubauen: doch es braucht weitaus mehr als ein grünes Logo und einen Veggieburger, um die Menschen vom Ökoimage zu überzeugen. „Nach wie vor werden durch Fast-Food-Ketten Berge an Verpackungsmüll produziert und  Tonnen von Burgerfleisch vernichtet. So gesehen ist das grüne Image für Mc Donald's ein gefährliches Spiel, denn Verbraucher werden sich durch so offensichtliche Schönfärbereien kaum täuschen lassen. Die Wiederaufnahme des genmanipulierten Fleisches zeigt, dass, was ursprünglich als Imagepolitur gedacht war, einem Unternehmen am Ende mehr schaden als nutzen kann“, so Oehme weiter.

Donnerstag, 24. April 2014

Michael Oehme: Die starke Malala



"Ich erhebe meine Stimme - nicht um zu schreien, sondern um für die zu sprechen, die keine Stimme haben, " sagte einst Malala Yousafzai. Bereits mit elf Jahren begann sie sich für die Rechte von Frauen und Kindern in ihrer Heimat Pakistan einzusetzen. Für die Webseite des britischen TV-Senders BBC führte sie ein Blog-Tagebuch, welches über die Gewalttaten der Taliban berichtete. Sie setze sich gegen die Unterdrückung von Frauen ein und wurde Autorin für den Blog "Gul Makai" (Kornblume). In kurzen Notizen beschrieb Malala fortan zehn Wochen lang, wie die Taliban die Menschen unterdrückten. Sie erzählte von Selbstmordattentaten, Angst und Trauer und insbesondere von Mädchen, die nicht mehr zur Schule gehen durften. Innerhalb kürzester Zeit wurde sie weltweit berühmt: Sie trat in Fernsehshows auf und gab Interviews zu den Themen Bildung und Frauen. Als eine der wenigen traute sie sich in die Öffentlichkeit. Ende Dezember erhielt sie für ihr Engagement den pakistanischen Friedenspreis. Im Oktober 2012 saß Malala in einem Bus, welcher von Taliban gestürmt wurde. Sie schossen auf sie. Die junge Freiheitskämpferin wurde schwer verletzt, kam aber wieder auf die Beine. Seither gilt sie nur noch mehr als Symbolfigur für Freiheit und Bildung.

Dienstag, 22. April 2014

Michael Oehme, CapitalPR AG: Nun greift auch das Bundesfinanzministerium bei Graumarktprodukten durch



Eine Vielzahl an Skandalen bringt nun auch das Bundesfinanzministerium (BMF) auf den Plan. Es hat nach Veröffentlichung mehrerer Medien ein Zehn-Punkte-Arbeitspapier auf den Weg gebracht, das im Zweifel auch ein Vertriebsverbot für „verdächtige“ Anbieter zum Inhalt hat. 

Entscheidungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) brachten letztendlich die Medienfonds zu Fall. Aus rückwirkender Sicht war es auch nicht weiter zu akzeptieren, dass Milliarden an steueroptimierten deutschen Anlegergelder nach Hollywood flossen, die viel zu wenig einbrachten. Geht das BMF jetzt bei Graumarktprodukten, besser bekannt als geschlossene Fonds, generell so restriktiv vor? Es ist zu vermuten.
Jedenfalls hat das BMF mehreren Medien bestätigt, dass es ein Zehn-Punkte-Arbeitspapier gibt, das mehr Handlungsmöglichkeiten einräumt. So will man verstärkt auf Informationspflichten pochen. Er soll zudem keine Umgehungstatbestände mehr geben. Im Hinblick auf das Vermögensanlagegesetz will man also alle Register ziehen. „Das muss man erklären“, sagt Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG und spielt darauf an, dass derzeit eine Vielzahl an Anbietern versuchen, die Vorschrift für sogenannte Alternative Investment Fonds zu umgehen. AIFM-Fonds unterliegen strengen Regularien. Sie heben, vereinfacht gesagt, die Fonds des ungeregelten Marktes in den geregelten. Eine Garantie für den Erfolg der Investition ist das natürlich nicht.
Was beinhalten die Forderungen? Zunächst einmal gibt es eine unmissverständliche Auskunftsverpflichtung der Anbieter gegenüber den verantwortlichen Stellen. Es ist zu erwarten, dass es da eine enge Zusammenarbeit zwischen dem BMF und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geben wird. Für den Zeichner soll erkennbar sein, dass die Informationen aktuell sind. Zudem sollen Verflechtungen aufgedeckt werden. Dies bezieht sich auf personelle wie unternehmerische Verflechtungen wie aber auch auf eingegangene Verpflichtungen. Im Klartext: Sogenannte Schneeballsysteme sollen bereits im Ansatz erkennbar werden.
Fonds Professionell schreibt: „Weiterhin wird eine Kontrolle der Jahresabschlüsse der Emittenten durch die sogenannte Bilanzpolizei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung gefordert“. Dies müsste eigentlich das Institut der Wirtschaftsprüfer als direkte „Watschn“ verstehen. Glaubt man denn den Testaten der Ehrenberufler nicht mehr und will eine indirekte staatliche Kontrolle? „Das wäre ein Armutszeugnis für einen ganzen Berufsstand“, so Oehme. Er sieht nicht, dass sich dieser Ansatz durchsetzen wird.
Als letztes Mittel, Fonds Professionell umschriebt dies nett mit dem Begriff Pranger, will sich das BMF die Möglichkeit sichern, Einschränkungen oder Verbote auszusprechen. Im Zweifel könnte es so zu einem Vertriebsverbot für diejenigen Anbieter kommen, die bestimmten Auskunftsersuchen nicht nachkommen oder die das BMF „auf dem Pieker“ hat. Man greift damit auch eine Kritik des Handelsblattes auf, die dessen Journalisten zurecht der BaFin vorgehalten haben: Wie kann es sein, dass Anbieter, gegen die schon länger ermittelt wird, noch Gestattungen für neue Beteiligungen erhalten? „Das wäre in der Tat der einfachste Weg, dem Treiben ein Ende zu setzen, wenn man der Meinung ist, eingreifen zu müssen“, so der Finanz- und PR-Experte Michael Oehme.

Donnerstag, 17. April 2014

Michael Oehme: Bafin soll "Grauen Kapitalmarkt" stärker kontrollieren



Mit dem Ziel den Anlegerschutz zu verbessern, will die Bundesregierung die Kompetenzen der Finanzaufsicht Bafin entscheidend ausweiten. Derzeit werde ein Bündel an Maßnahmen erarbeitet, die auch den weitgehend unkontrollierten „Grauen Kapitalmarkt“ beträfen, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Dabei gehe es insbesondere darum, Kleinanleger besser zu schützen. „Wir können und wollen den Anlegern nicht alle Risiken abnehmen, aber auch auf dem Grauen Kapitalmarkt soll es fair zugehen“, so die Sprecherin. Die Finanzaufsicht soll auf ihrer Internetseite Aufsichtsmaßnahmen gegen Anbieter von Produkten am Grauen Markt veröffentlichen, um mehr Transparenz zu schaffen. Dort soll auch auf Anbieter hingewiesen werden, die den Auskunftsgesuchen der Bafin nicht oder nur unvollständig nachgekommen sind. Das Ministerium erhofft sich eine Art „Prangerwirkung“. Geplant ist wohl auch eine Verschärfung der Produkt-Vertriebsvorschriften. So soll die Bafin den Vertrieb eines Produktes untersagen können, wenn sich dies aus Verbraucherschutzgründen als unerlässlich erweist. Des Weiteren soll die Behörde auch Werbeverbote aussprechen können.

Montag, 14. April 2014

Michael Oehme: Schadenersatz für Immobilienmängel begrenzt


Selbst wenn ein Verkäufer eine mit Hausschwamm befallene  Immobilie einem Käufer unterschiebt, gibt es eine Obergrenze für einen möglichen Schadenersatzanspruch. In Sinne des Beklagten urteilten BGH-Richter aktuell. Somit hat der der Bundesgerichtshof Schadenersatzansprüche von Hauskäufern jetzt begrenzt. Denn wenn die Kosten für die Beseitigung eines Mangels unverhältnismäßig hoch sind, soll der Verkäufer maximal so viel zahlen, wie das Haus aufgrund des Mangels weniger wert ist. Das entschied jetzt der BGH (Az. V ZR 275/12). Im konkreten Fall hatte die Klägerin in Berlin-Kreuzberg für 260.000 Euro ein Mietshaus gekauft. Nach der Übergabe stellte sie dann fest, dass das Gebäude durch Hausschwamm befallen war. In einem ersten Prozess hatte sie aufgrund des Mängels bereits rund 135.000 Euro erstritten. Jetzt forderte sie weitere 500.000 Euro Schadenersatz für die Beseitigung des Schwamms. Vor dem Kammergericht Berlin hatte sie damit erst Erfolg. Der BGH hob das Urteil dann aber auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung zurück.
Das Urteil lässt sich direkt allerdings nur auf den Kauf von Grundstücken und Häusern anwenden. Ob und wie weit sich dieses  Urteil auf andere Rechtsgebiete übertragen lässt, ist fraglich. Beim Verbrauchsgüterkauf z.B. spielen außerdem  Bestimmungen des europäischen Rechts eine gravierende Rolle.

Mittwoch, 9. April 2014

Michael Oehme: Beste Konditionen für Angestellte



Banken bevorzugen gute laufende Einkünfte. Ist der monatliche Gehaltscheck hoch, braucht es wenig Erspartes.
Banken und Sparkassen zeigen sich häufig großzügig. Die klassische Eigenkapitalquote von 30 Prozent ist keineswegs eine unverrückbare Richtschnur. Als „gut“ oder sogar „ideal“ werden nun auch Quoten von 20 Prozent genannt – vor allem, wenn die regelmäßigen Einkünfte hoch und sicher genug sind. „Die Darlehensvergabe ist immer in Kombination mit dem Einkommen zu sehen“, so laut Paul Reitzle, Teamleiter BauGeld bei der regional agierenden PSD Bank in München. Dieses genossenschaftliche Institut zum Beispiel geht von monatlich 800 Euro Lebenshaltungskosten für die erste und 250 Euro für jede weitere Person im Haushalt aus, als Alternative von 40 Prozent des Nettoeinkommens als Existenzminimum. Kaufwillige Haushalte mit einem Nettoverdienst von 3000 Euro, die zudem 40000 Euro verfügbare Kapitalreserve auf der Seite haben, können da schon einmal über den Kauf eines Eigenheims im Wert von satten 263000 Euro inklusive der Nebenerwerbskosten nachdenken. Da besteht dann auch immer noch genügend Spielraum zur zügigen Tilgung. „Wir raten angesichts des niedrigen Zinsniveaus zu einer Tilgungsrate von drei Prozent, sodass bei 15 Prozent Eigenkapital und einer monatlichen Belastung von 1200 Euro nach zehn Jahren 45 Prozent des Darlehens abbezahlt wären“, sagt Reitzle.
In diesem Fall läge der effektive Zinssatz bei 2,52 Prozent. Dieser  steigt, je niedriger die Eigenkapitalquote an der Finanzierung liegt. Gutverdiener können allerdings auch darauf setzen, dass sich die Aufschläge in Grenzen halten und die Banken ihnen einen Vertrauensbonus geben. „Gerade im Münchener Raum verdienen nicht wenige junge Kaufinteressenten schon viel Geld, haben aber noch kein Eigenkapital ansparen können“, so Reitzle. Die PSD Bank zum Beispiel gewährt bis zu Kaufpreisen von 180000 Euro auch eine hundertprozentige Finanzierung. Gegenüber einer Finanzierung mit 50 Prozent Eigenkapital würde in diesem Fall der Zinsaufschlag nur 0,3 Prozentpunkte betragen.

Montag, 7. April 2014

Michael Oehme: Frauen parken schneller ein als Männer


Entgegen aller Klischees beweist eine neue Studie, dass ältere Autofahrer viel schneller und souveräner einparken als junge – und Frauen besser als Männer.

Für eine Studie des Parkraum-Managers Apcoa Parking wurden in Köln, Frankfurt, Stuttgart und Karlsruhe in Parkhäusern mehrere hundert Autofahrer von Studenten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Mannheim beobachtet, befragt und zeitlich beim Einparken erfasst. Das Ergebnis ist überraschend und räumt einige Vorurteile aus der Welt. Die 18 bis 25-jährigen Fahrer benötigten im Schnitt 22 Sekunden um einzuparken, während die 55 bis 65-jährigen nur 15 Sekunden benötigten. Beim Vergleich von Männern und Frauen waren Frauen beim Einparken mit durchschnittlich 17 Sekunden deutlich schneller als Männer – diese brauchten dazu rund 20 Sekunden. Als wahre Zeitfresser entpuppten sich elektronische Einparkhilfen im Fahrzeug. Fahrer, die den Sensor beim Einparken nutzten, benötigten im Schnitt 21 Sekunden. Fahrzeuge ohne Sensor wurden hingegen in nur 15 Sekunden eingeparkt. Einige Klischees wurden jedoch bestätigt: Fahrer von Luxuswagen brauchten deutlich mehr Zeit zum Einparken als Besitzer von günstigen Kraftfahrzeugen.