Eine Vielzahl an Skandalen bringt nun
auch das Bundesfinanzministerium (BMF) auf den Plan. Es hat nach
Veröffentlichung mehrerer Medien ein Zehn-Punkte-Arbeitspapier auf den Weg
gebracht, das im Zweifel auch ein Vertriebsverbot für „verdächtige“ Anbieter zum
Inhalt hat.
Entscheidungen
des Bundesfinanzministeriums (BMF) brachten letztendlich die Medienfonds zu
Fall. Aus rückwirkender Sicht war es auch nicht weiter zu akzeptieren, dass
Milliarden an steueroptimierten deutschen Anlegergelder nach Hollywood flossen,
die viel zu wenig einbrachten. Geht das BMF jetzt bei Graumarktprodukten,
besser bekannt als geschlossene Fonds, generell so restriktiv vor? Es ist zu
vermuten.
Jedenfalls
hat das BMF mehreren Medien bestätigt, dass es ein Zehn-Punkte-Arbeitspapier gibt,
das mehr Handlungsmöglichkeiten einräumt. So will man verstärkt auf
Informationspflichten pochen. Er soll zudem keine Umgehungstatbestände mehr
geben. Im Hinblick auf das Vermögensanlagegesetz will man also alle Register
ziehen. „Das muss man erklären“, sagt Michael Oehme, Consultant bei der
CapitalPR AG und spielt darauf an, dass derzeit eine Vielzahl an Anbietern
versuchen, die Vorschrift für sogenannte Alternative Investment Fonds zu
umgehen. AIFM-Fonds unterliegen strengen Regularien. Sie heben, vereinfacht
gesagt, die Fonds des ungeregelten Marktes in den geregelten. Eine Garantie für
den Erfolg der Investition ist das natürlich nicht.
Was
beinhalten die Forderungen? Zunächst einmal gibt es eine unmissverständliche
Auskunftsverpflichtung der Anbieter gegenüber den verantwortlichen Stellen. Es
ist zu erwarten, dass es da eine enge Zusammenarbeit zwischen dem BMF und der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geben wird. Für den
Zeichner soll erkennbar sein, dass die Informationen aktuell sind. Zudem sollen
Verflechtungen aufgedeckt werden. Dies bezieht sich auf personelle wie
unternehmerische Verflechtungen wie aber auch auf eingegangene Verpflichtungen.
Im Klartext: Sogenannte Schneeballsysteme sollen bereits im Ansatz erkennbar
werden.
Fonds
Professionell schreibt: „Weiterhin wird eine Kontrolle der Jahresabschlüsse der
Emittenten durch die sogenannte Bilanzpolizei der Deutschen Prüfstelle für
Rechnungslegung gefordert“. Dies müsste eigentlich das Institut der
Wirtschaftsprüfer als direkte „Watschn“ verstehen. Glaubt man denn den Testaten
der Ehrenberufler nicht mehr und will eine indirekte staatliche Kontrolle? „Das
wäre ein Armutszeugnis für einen ganzen Berufsstand“, so Oehme. Er sieht nicht,
dass sich dieser Ansatz durchsetzen wird.
Als letztes
Mittel, Fonds Professionell umschriebt dies nett mit dem Begriff Pranger, will
sich das BMF die Möglichkeit sichern, Einschränkungen oder Verbote
auszusprechen. Im Zweifel könnte es so zu einem Vertriebsverbot für diejenigen
Anbieter kommen, die bestimmten Auskunftsersuchen nicht nachkommen oder die das
BMF „auf dem Pieker“ hat. Man greift damit auch eine Kritik des Handelsblattes
auf, die dessen Journalisten zurecht der BaFin vorgehalten haben: Wie kann es
sein, dass Anbieter, gegen die schon länger ermittelt wird, noch Gestattungen
für neue Beteiligungen erhalten? „Das wäre in der Tat der einfachste Weg, dem
Treiben ein Ende zu setzen, wenn man der Meinung ist, eingreifen zu müssen“, so
der Finanz- und PR-Experte Michael Oehme.
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