Freitag, 26. April 2013

Michael Oehme: Aromatisierte Zuckerbomben


Wasser mit Fruchtgeschmack – Etiketten bilden saftige Äpfel, Erdbeeren oderZitronen ab. Die Verpackung suggeriert den Verbrauchern, dass das Aromatatsächlich von frischen Früchten stammt. Hierbei handelt es sich allerdings umkeine echten Fruchtnoten, sondern nur um ungesunde Kunstaromen. StiftungWarentest hat 25 dieser Getränke in acht Geschmacksrichtungen getestet. DasErgebnis: Keines der Wasser enthält volle Frucht oder nennenswerten Fruchtsaft.Somit erhielt kein Produkt die Gesamtnote "sehr gut" oder"gut", nur sechs waren "befriedigend", fünf bekamen ein"mangelhaft".

Fast allen war Zucker zugesetzt, am meisten den Getränken mit Erdbeeraroma.Dadurch können bis zu 200 Kalorien pro Liter enthalten sein. Wer die ganzeFlasche Hella Erdbeere oder Aqua Culinaris Aqua Plus Erdbeere von Aldi Südtrinkt, deckt damit zwar seinen täglichen Flüssigkeitsbedarf. Gleichzeitig sindin den 1,5 Litern fast 24 Stück Würfelzucker enthalten. Die Preise pro Literreichen von etwa 33 Cent beim Discounter bis zu circa 1,45 Euro für einMarkenprodukt.

Besonders irreführend: Überwiegend ist bei denInhaltsstoffen nur "natürliches Aroma" angegeben. Einzig GerolsteinerNaturell Zitrone Limette bestand den Geruchs- und Geschmackstest. Im Hinblickauf Schadstoffe prüften die Warentester speziell fünf Wässer, die Benzoesäureenthalten. Das ist ein Konservierungsmittel, das dazu führen kann, dass dasGetränk mit dem krebserzeugenden und keimzellenschädigenden Benzol belastetist. In einem Produkt fanden sich laut Rehlender 0,6 Mikrogramm Benzol proLiter. Der für Trinkwasser geltende Grenzwert liegt bei 1 Mikrogramm pro Liter.
Da alle vier Wässer mit Kirschgeschmack im Test in großen Mengen den ähnlichwie Benzoesäure aufgebauten Aromastoff Benzaldehyd enthalten, überprüften dieTester auch diese Produkte auf Benzol. In einem fanden sie die "völliginakzeptable Belastung" von drei Mikrogramm. Die Ergebnisse seien jedochnoch nicht endgültig geklärt. Nach weiteren Tests werden sie jedochbaldmöglichst im Internet veröffentlicht.

By VL/ Michael Oehme

Michael Oehme: Stärkere Kontrolle des Finanzmarktes

 
Gestern einigte sich der Finanzausschuss des Bundestages auf strengere Regeln für Fonds. Nach den bitteren Nebenwirkungen der Finanzkrise, sollen die Regeln für mehr Stabilität und Regulation auf den Finanzmärkten sorgen. Mit dem Entwurf des sogenannten "Kapitalanlagegesetzbuches“ werden die bislang kaum regulierten geschlossenen Fonds stärker geregelt. Kaum eine Anlageform polarisiert so sehr wie geschlossene Immobilienfonds. Anteile an einem Geschlossenen Fonds sind unternehmerische Beteiligungen. Durch die Auflegung eines solchen Fonds wird Geld für ein definiertes Projekt gesammelt. Bei Platzierung wird ein Fondsvolumen vorgegeben. Sobald dieses erreicht ist, also vollständig gezeichnet wurde, sind keine weiteren Zeichnungen mehr möglich und der Fonds wird geschlossen. Rechtlich sind Geschlossene Fonds meist als Personengesellschaften organisiert. Neben dem Eigenkapital der Gesellschafter wird bisweilen Fremdkapital eingesetzt, um eine höhere Eigenkapitalrendite zu erreichen.

Emissionshäuser, die über eine von der Aufsicht lizenzierte Kapitalverwaltungsgesellschaft verfügen, dürfen damit ihre alten Fonds weiter verwalten. 60 Prozent Fremdkapital je Fonds sollen erlaubt werden. Beteiligungsfonds, die anfänglich zum Ankauf ihrer Objekte noch höhere Fremdkapitalquoten aufweisen, sollen 18 Monate Zeit bekommen, um den Kreditanteil zurückzuführen. Die gleiche Zeit gewährt der Gesetzgeber den Fonds, um durch den Ankauf weiterer Objekte die geforderte Risikomischung herzustellen.

Mit dem Gesetz wollen die Bundespolitiker die EU-Richtlinie für alternative Anlageklassen (AIFM) umsetzen. Die Bundesregierung schafft damit eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Fonds, die künftig ausnahmslos als Kapitalverwaltungsgesellschaften gelten sollen. Dazu gehören auch die sogenannten alternativen Investments wie offene Immobilienfonds, geschlossene Fonds, Hedge- Fonds, Private Equity und Spezialfonds für Großanleger.

By VL/ Michael Oehme 

Donnerstag, 25. April 2013

Michael Oehme: Schweiz drosselt Zuwanderung


 

Je schlechter es den übrigen Europäern geht, umso attraktiver wird die reiche Schweiz. Jetzt ziehen die Eidgenossen die Notbremse. Für mindestens ein Jahr begrenzen sie die Zuwanderung von Bürgern aus allen EU-Ländern.

 

Die Regierung in Bern hat beschlossen, die sogenannte Ventilklausel ab Mai auch auf die 17 alten EU-Staaten anzuwenden, darunter auch Deutschland. Die Regelung sieht vor, den Zugang von EU-Ausländern zum schweizerischen Arbeitsmarkt unter bestimmten Bedingungen zu kontingentieren. Die Klausel werde angewandt, um die Zuwanderung aus dem EU-Raum "wirtschafts- und gesellschaftsverträglich zu gestalten", erklärte die Regierung. Diese Beschränkung galt bisher nur für die acht neuen Länder der Europäischen Union, also Estland, Litauen, Lettland, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien Ungarn. Betroffen sind Langzeit-Aufenthaltsbewilligungen für fünf Jahre. Für kurzzeitige Arbeitsaufnahmen soll es keine Limitierung geben.

Insgesamt soll die Zahl der Fünfjahresbewilligungen für Bürger der EU-17-Staaten ab Mai zunächst für ein Jahr auf maximal 53.700 begrenzt werden. Für Bürger der EU-8-Staaten wird die entsprechende Zahl auf 2180 beschränkt. Die Klausel war in die sogenannten Freizügigkeit-Verträge mit der EU für den Fall eingebaut worden, dass die Zuwanderung in einem Jahr um mindestens zehn Prozent über dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre liegt. Mit jährlich 60.000 bis 80.000 Menschen, die in den vergangenen Jahren aus der EU in die Schweiz zogen, ist diese Bedingung nach Angaben des Justizministeriums erfüllt. Die Begrenzung gilt allerdings nur für ein Jahr. Sie war als Übergangslösung gedacht. Nach dem 31. Mai 2014 darf die Schweiz die Zuwanderung aus der EU nicht mehr einschränken.

Die Wirtschaftskrise in der EU zieht immer mehr Menschen auf der Suche nach Arbeit vor allem aus Südeuropa in die Schweiz, wo die Arbeitslosenquote bei leicht über drei Prozent liegt. Viele Schweizer machen den Zustrom aber für steigende Mieten und verstopfte Straßen verantwortlich. Die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) brachte in wenigen Monaten knapp 140.000 Unterschriften für eine Volksabstimmung unter dem Titel "Gegen Masseneinwanderung" zusammen. Doch die Schweizer Wirtschaft ist auf ausländische Arbeitskräfte, gute Beziehungen und offene Grenzen zu den EU-Nachbarländern angewiesen, die mehr als die Hälfte der Schweizer Exporte abnehmen. Insgesamt leben in der Schweiz rund acht Millionen Menschen. Mehr als 1,2 Millionen besitzen einen Pass eines EU-Landes.

By VL/ Michael Oehme

Montag, 22. April 2013

Michael Oehme: Bombenattentäter des Boston Marathons vernehmungsfähig


Der überlebende mutmaßliche Bombenattentäter des Boston Marathons Dschochar Zarnajew ist am Sonntagabend im Krankenhaus aufgewacht. Zarnajew wird im Beth Israel Deaconess Medical Center von Boston unter anderem wegen einer schweren Schusswunde am Hals behandelt und kann nicht sprechen. Der Neunzehnjährige werde beatmet und stehe unter Beruhigungsmitteln. Zuvor hatte es geheißen, es könne noch Tage dauern, bis er vernehmungsfähig sei. Der TV-Sender ABC News meldete, die Ermittler konzentrierten sich bei ihrem ersten Verhör auf die Frage, ob es noch weitere Komplizen oder versteckte Sprengsätze gebe. Er soll nach Aussagen der Ermittler frühestens am (heutigen) Montag von einem Bundesrichter angeklagt werden. Da er sich in einem derart kritischen Zustand befinde, werde der Richter oder ein Vertreter ihn an seinem Krankenbett über die Anklagepunkte informieren. Die Anklageverlesung werde dann später erfolgen. Der Verdächtige muss mit der Todesstrafe rechnen. Massachusetts hat sie zwar abgeschafft, die Vereinigten Staaten als Staat aber nicht.

Der TV-Sender CNN zitierte einen Beamten aus dem Justizministerium mit den Worten, Zarnajew müsse sich wohl nach Bundesrecht wegen Terrorismus verantworten und nach Landesrecht wegen Mordes. Streitpunkt war auch, ob Zarnajew bei seiner ersten Anhörung ein Recht zu schweigen oder auf einen Anwalt hatte. Das Justizministerium hatte vorläufig entschieden, ihn ohne diese sogenannten „Miranda-Rechte“ zu vernehmen. Eine Ausnahmeregelung macht dies möglich, wenn unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung besteht und der Festgenommene als „feindlicher Kämpfer“ identifiziert ist. Die mutmaßlichen Bombenattentäter des Boston Marathons planten nach Auffassung der Ermittler womöglich noch weitere Anschläge. Wie der Bostoner Polizeichef Ed Davis am Sonntag dem TV-Sender CBS sagte, hätten die Beamten im Rahmen ihrer Verfolgung der beiden Brüder Tamerlan und Dschochar Zarnajew ein ganzes Arsenal hausgemachter Bomben und Materialien sichergestellt. „Wir haben auf Basis der gefundenen Beweise allen Grund zu der Annahme (...), dass sie noch weitere Menschen attackiert hätten“, so Davis.  Unterdessen rätseln die Ermittler, ob Zarnajew und sein getöteter Komplize und Bruder Tamerlan (26) Hintermänner im Rücken hatten.

By VL/ Michael Oehme

Donnerstag, 11. April 2013

Michael Oehme: Fürsorgepflicht und Schutz von kirchlichen Kulturdenkmalen



Einen besonderen Schutz genießen Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung.
Wer ein Kulturdenkmal zerstören, beseitigen, aus seiner Umgebung entfernen oder in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigen will, benötigt dafür die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Der Staat behält sich die gesetzliche Hoheit über den gesamten Denkmalschutz vor. Das stellt sich die Frage:
Gibt es eigentlich eine spezifisch kirchliche Denkmalpflege?
Häufig weisen Denkmalpfleger darauf hin, dass es an sich nur eine Denkmalpflege, die auf definierten Grundsätzen wie z.B. der Charta von Venedig u. a. basiert, geben dürfte. Und danach unterliegen alle Denkmäler, ob Kirchen oder Bürgerhäuser, ob Kunstdenkmäler aus Mittelalter oder Neuzeit nicht nur einheitlichen denkmalfachlichen Grundsätzen, sondern auch einem möglichst einheitlichen methodischen Vorgehen.
Eric Mozanowski hierzu: „Die Denkmalpflege stellt in Deutschland ein noch recht junges Konzept dar. Der Denkmalschutz ist heutzutage Sache der Bundesländer in Deutschland, so dass 16 verschiedene Denkmalschutzgesetze existieren. Zwar ist allen gemein, dass sie die Pflege und den Schutz von Kulturdenkmälern zum Inhalt haben und deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt.
Prinzipiell wäre es hilfreich, wenn es auch von Seiten der Kirche, den Kommunen oder von privater Seite eine Denkmalpflege gibt, die sich nicht von der staatlichen unterscheidet. Dieses wurde im Mai/Juni 2011 in der Ausstellung „Kultraum – Kulturraum. Kirchliche Denkmalpflege im Erzbistum München und Freising“ in der ehem. Karmeliterkirche in München thematisiert.“
Kirchliche und weltliche Denkmalpflege
Sowohl der kirchlichen als auch der profanen Denkmalpflege stehen die gleichen Methoden zur Analyse, Aufnahme und Konservierung zur Verfügung: Archivalien- und Bildrecherche, baustatische Analyse, Bemusterung, Dokumentation, Ikonografie und Ikonologie, Kartierung, Kunsttopografie, kunstwissenschaftliche Recherche, naturwissenschaftliche Analyse, stratigrafischer Befund, technischer Befund sowie Wartung und Monitoring.
Eric Mozanowski hierzu: „Eigentlich stehen sich kirchliche und weltliche Denkmalpflege keinesfalls im Weg. Wenn es  etwa um Solaranlagen zur Energiegewinnung auf Kirchendächern oder Werbeplakate auf Baugerüsten an Kirchen geht, scheint die profane Behörde sogar einen strengeren Kurs zu fahren als das Ordinariat. Und da eine Kirche das Abbild des Himmels ist, gehört die Sorge um die Kirchen zu den Kernaufgaben der Denkmalfachbehörde.“

Bei aller Diskussion um Erhaltung und Konservierung geht es doch aber immer um den Konflikt zwischen dem Erhalt des historischen Bestandes und den Nutzungsmöglichkeiten. Und durch die im Bayerischen Denkmalschutzgesetz vorgegebene Nutzungskontinuität ist gerade bei den Kirchen durch die seelsorgerische und liturgische Nutzung die längste und kontinuierliche Nutzung gegeben. Somit werden an die kirchliche Denkmalpflege berechtigterweise dann doch besondere Maßstäbe angelegt.
Zur kirchlichen Denkmalpflege zählt den Menschen alles was ihnen heilig ist: Kirchen, Wallfahrtsorte, Gnadenbilder, Kruzifixe, Statuen. All dieses verknüpft sich mit individuellen Schicksalen und Lebensstationen. Diese Tatsache fordert im Umgang mit Denkmälern von religiösem Charakter noch mehr Respekt als allein kunsthistorische oder kulturhistorische Gesichtspunkte.
V.i.S.d.P.:
Eric Mozanowski
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Eric Mozanowski
geschäftsansässig
Theodor-Heuss-Str. 32
70174 Stuttgart

Tel: +49 (0)71122063173 
Fax: +49(0)71122063180

Mittwoch, 10. April 2013

Michael Oehme: Rückschlag im Kampf gegen die Todesstrafe



Im aktuellen "Henkerstaaten-Bericht" listet Amnesty International auf, wo Menschen 2012 per staatlich angeordneter Tötung starben.
Die Angeklagten werden oft ohne fairen Prozess zum Tode verurteilt  und obwohl immer weniger Staaten Todesurteile vollstrecken, sinkt die Zahl der bestätigten Hinrichtungen kaum. Es ist eine Handvoll Länder, die für das Gros der Exekutionen verantwortlich ist:  China hat 2012 wieder mehr Menschen hingerichtet als der gesamte Rest der Welt zusammen.
Doch auch in großen Demokratien wie Indien und Japan wurden dem Bericht zufolge nach längerer Unterbrechung wieder Todesurteile vollstreckt. Japan hat beispielsweise immer an der Todesstrafe festgehalten- und sie auch vollzogen. Das westafrikanische Land Gambia schickte nach mehr als einem Vierteljahrhundert Pause gleich neun verurteilte Verbrecher an nur einem Tag in den Tod. Auch in Pakistan und Botswana wurden 2012 nach einer Pause wieder Menschen hingerichtet. Dies seien "sehr bedauerliche Rückschläge", sagte Oliver Hendrich von Amnesty International in Deutschland. „Es gib verstörende Beispiele, dass Hinrichtungen für politische Zwecke eingesetzt werden. Einige der Exekutionen, die 2012 ausgeführt wurden, schienen populistische Maßnamen zu sein von Politikern, die zeigen wollten, dass sie hart gegen Kriminalität vorgehen oder um Kritiker zum Schweigen zu bringen."

Das jüngste Beispiel lieferte Kuwait Anfang April. In dem Golfstaat, wo fast sechs Jahre lang ein Hinrichtungsstopp gegolten hatte, wurden drei verurteilte Mörder zeitgleich gehängt - auf dem öffentlichen Parkplatz vor dem Zentralgefängnis. Die Männer durften noch eine letzte Zigarette rauchen. Dann bekamen sie Kapuzen über den Kopf gestülpt, Arme und Beine wurden mit Ketten und Lederbändern gefesselt. Ihre Leichen wurden erst vom Galgen geholt, nachdem die Fotografen ihre Bilder gemacht hatten.

Die Anzahl der Hinrichtungen blieb konstant. Die Menschenrechtler kamen 2012 auf mindestens 682 Tötungen von Staats wegen - zwei mehr als im Jahr zuvor. Auch sonst gibt es in der neuen Statistik auf den ersten Blick kaum Veränderungen. Auf Platz zwei der Liste liegt wieder Iran, wo mindestens 314 Menschen gehenkt wurden. Es folgen der Irak (129), Saudi-Arabien (79), die USA (43) und der Jemen (28). Iran, Irak und Saudi-Arabien sind demnach für drei Viertel der registrierten Hinrichtungen verantwortlich.

Insgesamt ließen noch 21 Staaten hinrichten - genauso viele wie 2011. Die Bundesrepublik hatte die Todesstrafe schon 1949 aus der Verfassung gestrichen.

By VL/ Michael Oehme

Dienstag, 9. April 2013

Michael Oehme: Verbesserter Anlegerschutz mit besseren Finanzanlagenvermittlern


Ab dem 1.1.2013 gelten neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler.
Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben, den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen sowie zuverlässig und sachkundig sein. Dies gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken. Die Sachkunde kann nachgewiesen werden durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung oder durch den Nachweis einer gleichgestellten Berufsqualifikation § 4 FinVermV. In der Sachkundeprüfung muss der Antragsteller  nachweisen, "dass er die für die Vermittlung von und Beratung über Finanzanlagen notwendige Sachkunde über die fachlichen und rechtlichen Grundlagen sowie über die Kundenberatung besitzen", so § 34 f Abs. 2 Nr. 4. Bisher haben jedoch lediglich knapp 5000 Vermittler ihre Zulassung zum Vertrieb geschlossener Fonds beantragt.

Durch das geplante Gesetz soll der Anlegerschutz im Bereich des so genannten Grauen Kapitalmarkts verbessert werden. Durch eine schärfere Produktregulierung, erhöhte Vertriebsanforderungen und einer Erleichterungen bei der Prospekthaftung will man die Informationsbasis für Investmententscheidungen erweitern. Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte („Vermögensanlagen“) sollten künftig nicht nur vollständig, sondern auch widerspruchsfrei und kohärent sein, um den geänderten Prüfungsmaßstäben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu entsprechen. Die bei der Aufsicht einzureichenden Unterlagen müssten zudem Angaben enthalten, die eine Einschätzung zur Zuverlässigkeit des Emittenten der Vermögensanlagen erlauben (Angaben über einschlägige Vorstrafen). Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Einführung von Kurzinformationsblättern vor, durch die Anlegerinnen und Anleger kurz und verständlich über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken der Vermögensanlagen informiert werden sollen. Die neue Pflicht eines Emittenten von Vermögensanlagen zur Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses erhöhe die Verlässlichkeit der Angaben zu seiner wirtschaftlichen Situation.

Die so genannten „freien“ (gewerblichen) Vermittler von Graumarktprodukten („Finanzanlagenvermittler“) bleiben unter der Aufsicht der Gewerbeaufsichtsbehörden der Länder. Die Gewerbeaufsichtsbehörden sollen auch weiterhin für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis zuständig sein. Jedoch müssten Finanzanlagenvermittler künftig ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleich gestellte Berufsqualifikation nachweisen. Voraussetzung für eine Zulassung als Finanzanlagenvermittler sei zudem der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und die Eintragung in dem bereits für Versicherungsvermittler geführten öffentlichen Vermittlerregister. Außerdem hätten die Vermittler künftig strengere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten einzuhalten. Dadurch soll ein den Wohlverhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechendes Anlegerschutzniveau sichergestellt werden.

By Michael Oehme

Montag, 8. April 2013

Michael Oehme: Kerry soll Friedensprozess in Nahost wieder anschieben

Mit Besuchen in der Türkei, dem Westjordanland und Israel will US-Außenminister John Kerry im Zuge der Nahost-Verhandlungen vermitteln. Vor der Wiederaufnahme direkter Friedensgespräche mit Israel besteht Palästinenserpräsident Mahmud Abbas weiter auf einem sofortigen israelischen Siedlungsbaustopp im Westjordanland und der Freilassung palästinensischer Häftlinge. Das habe Abbas am Sonntagabend bei einem Treffen mit US-Außenminister John Kerry in Ramallah deutlich gemacht. 

Als Anreiz für direkte Friedensverhandlungen habe Kerry den Palästinensern unter anderem die Freigabe eingefrorener Hilfszahlungen in Aussicht gestellt. Zudem solle sichergestellt werden, dass Israel künftig keine für die Palästinenser bestimmten Steuern und Zölle mehr zurückhält. Am Montag wird Kerry in Jerusalem erwartet, wo er mit Israels Premierminister Benjamin Netanjahu zusammentrifft. Zuvor hatte Kerry Gespräche mit der türkischen Regierung geführt und Ankara zu einer vollständigen Versöhnung mit der israelischen Führung aufgerufen. „Wir möchten, dass diese Beziehung, die für Stabilität im Nahen Osten und den Friedensprozess wichtig ist, (...) wieder ganz auf den richtigen Weg kommt“, sagte Kerry in Istanbul bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem türkischen Außenminister Ahmet Davutoglu. 

Die einst engen Beziehungen der beiden Staaten waren wegen des tödlichen israelischen Angriffs auf die türkische Seefähre „Mavi Marmara“ zeitweise weitgehend eingefroren. Berichten zufolge wollen die USA die Türkei wieder stärker in Bemühungen um eine Friedenslösung einbinden. Die Regierung in Ankara soll dabei ihren Einfluss auf die Palästinenser nutzen. Kerry und Davutoglu sprachen auch über den Bürgerkrieg in Syrien und den Atomstreit mit dem Iran. 

Kerry selbst kündigte auch in der "Jerusalem Post" an, die USA würden sich weiter intensiv für den Frieden in Nahost einsetzen. Obama sei überzeugt, dass Frieden zwischen Israelis und Palästinensern "möglich" sei, und seine Regierung werde "sehr hart arbeiten, um diesen Prozess voranzutreiben", zitierte die Zeitung den Außenminister. 

By VL/ Michael Oehme

Freitag, 5. April 2013

Michael Oehme: Kirchliche Kulturdenkmale - Maßnahmen zur Erhaltung



Wandel und Herausforderung

Die Pflege, der Schutz und die wissenschaftliche Erforschung kirchlicher Denkmale befinden sich besonders in Deutschland auf sehr hohem Niveau. Durch eine differenzierte Rechtsetzung der Diözesen wird gewährleistet, dass sich der Umgang mit den kirchlichen Kulturgütern – sowohl den beweglichen als auch den immobilien – am liturgisch Gebotenen und denkmalpflegerisch Erforderlichen orientiert.
Eric Mozanowski hierzu: „Doch der Wandel der Zeit macht nicht nur den Gemeinden in Bezug auf Mitstreiter und Gläubige zu schaffen, sondern durch die Zusammenlegung vieler kleiner Gemeinden zu einer Seelsorgeeinheit werden immer weniger Gotteshäuser liturgisch genutzt, stehen für längere Zeit manchmal sogar leer. Doch wenn Gebäude nicht genutzt werden, dann besteht die Gefahr, dass  der nicht aufhaltende Verfall schon um die Ecke schleicht.
Gleichzeitig erschweren die staatlichen Denkmalschutzgesetze den Kirchen die Umnutzung von Gebäuden, die sich nicht mehr im liturgischen Gebrauch befinden. Aus diesem Grund müssen jedes Jahr Millionen aufgebracht werden, die der Instandhaltung leerstehender Gebäude dienen. Eine angemessene Umnutzung könnte dringend benötigte Gelder einbringen und Mittel freigeben, die bei der Instandhaltung weiterhin genutzter Gebäude helfen. Zudem gibt es wohl kaum eine bessere Möglichkeit, ein Gebäude vor dem Verfall zu schützen, als die intensive Nutzung.  Die Kirche sucht für betroffene Gotteshäuser nach Umzugs- und Teilumnutzungskonzepten, weil die Instandhaltung auf Dauer nicht finanzierbar ist.“

Umnutzung statt Leerstand

Wie eine respektvolle und sachgerechte Umnutzung funktionieren kann, zeigt das Beispiel der nordrhein-westfälischen Pfarrkirche St. Ursula in Hürth-Kalscheuren. Der Mitte der fünfziger Jahre errichtete und unter Denkmalschutz stehende Bau wurde profaniert und verkauft. Seit 2010 fungiert die mittlerweile in „Böhm-Chapel“ umgetaufte Kirche als Ausstellungsort für die Kölner Jablonka Galerie. Die sakralen Gegenstände wurden aus dem Gebäude entfernt und werden ebenso wie die Empore und das Altarpodest sicher verwahrt.

Doch nicht immer bedeutet ein Verkauf, dass der Kirchenbau seine religiösen Aufgaben vollständig verliert. So sollte beispielsweise die aus dem Mittelalter stammende Kirche im südwestlich von Marburg gelegenen Altenvers schon Ende der 60er Jahre abgerissen werden. Nachdem das Gebäude zunächst von einer Initiative und später von einem geschichtlichen Verein übernommen wurde, dient es heute als Ort der Besinnung für Pilger und Wanderer. Als Station auf dem von Frankfurt am Main bis nach Marburg führenden Elisabethpfad zieht das ehemals dem Verfall preisgegebene Gebäude heute jährlich Tausende von Besuchern an, die unter der schlichten Holzkuppel ein wenig Frieden finden.

Andere Gotteshäuser finden eine neue Bestimmung als Begräbniskirche. Je nach Ort können Christen unterschiedlicher Konfessionen oder sogar Nichtchristen in den geweihten Hallen ihre letzte Ruhestätte finden. Regelmäßig stattfindende Totengedenkfeiern ziehen etwa in der Erfurter Allerheiligenkirche viele Besucher an und füllen das zuvor nicht ausgelastete Gotteshaus in feiner Ironie mit neuem Leben. 

Kontakt: 
Eric Mozanowski
w.mozanowski@estavis.de
 

Donnerstag, 4. April 2013

Michael Oehme: Nordkorea genehmigt Atomangriff gegen die USA

 

Die Lage auf der koreanischen Halbinsel ist gespannt, seit Nordkorea im Februar erneut einen Atomtest durchgeführt hat, auf den die Vereinten Nationen mit einer Ausweitung der Sanktionen gegen das Land reagierten. Am Samstag hatte Pjöngjang den Kriegszustand mit Südkorea ausgerufen. 


Nun drohen Kim Jong Un und das Regime in Pjöngjang Washington offiziell mit einem Atomschlag. Ein Atomangriff auf die USA sei genehmigt worden, teilte der Generalstab der nordkoreanischen Armee mit. In einer an das Weiße Haus und das Pentagon gerichteten Mitteilung schrieb die Militärführung, sie habe "Operationen ohne jede Rücksicht" erlaubt.
Nordkorea verfügt nach Ansicht von Experten allerdings nicht über die Mittel, das US-Festland mit Langstreckenraketen anzugreifen. Das Land kann mit seinen Raketen allerdings Ziele in ganz Südkorea erreichen, ebenso wie Militärstützpunkte der US-Truppen in Japan.
Washington forderte Pjöngjang auf, seine Kriegsrhetorik einzustellen.

Verteidigungsminister Chuck Hagel sagte, die Drohungen würden ernst genommen. Von Nordkorea gehe eine "reale und klare Gefahr" aus. Auf der Insel Guam im Pazifik wollen die USA zu ihrem Schutz ein Raketenabwehrsystem stationieren, Tarnkappenbomber und Kriegsschiffe befinden sich bereits in der Region.

Den zweiten Tag in Folge verweigerte Nordkorea Südkoreanern am Donnerstag die Einreise nach Kaesong, den Industrieort, den Nord- und Südkorea gemeinsam halten. Nordkorea hatte das Einreiseverbot für Südkoreaner am Mittwoch verhängt. Der weitgehend von südkoreanischer Seite finanzierte Komplex Kaesong ist das einzige noch verbliebene Kooperationsprojekt zwischen den beiden verfeindeten Ländern. Der Industriepark gilt als wichtiger Devisenbringer für den verarmten Norden. Auf dem Gelände des Parks arbeiten über 50.000 nordkoreanische Arbeiter für 123 Unternehmen aus Südkorea.

By VL/ Michael Oehme

Mittwoch, 3. April 2013

Michael Oehme: Öko ist beliebt, aber Ökofonds unbekannt


Axa Investment Management und TNS Infratest haben eine interessante Studie auf den Markt gebracht. Danach spielen für 57 der Befragten ökologische Aspekte bei der Auswahl von Kapitalanlagen eine wichtige Rolle, für 65 Prozent ist Nachhaltigkeit zumindest ein bekannter Begriff. Nun zeigt es sich seit Jahren, dass nachhaltig orientierte Kapitalanlagen durchaus mit konventionellen mithalten können, viele schneiden sogar deutlich besser ab, da die Renditen eben auch nachhaltiger erzielt werden. Dennoch scheint das Wissen hierum in Deutschland wenig ausgebreitet. Danach würden rund 1/3 der Befragten gerne in derartige Anlagen investieren, kennen aber keine geeigneten Produkte. Das ist ein großes Defizit der Branche, da es auch auf die Zielgruppe von Investoren zutrifft, die selbst von sich behaupten, ausreichend Erfahrungen bei Finanzthemen zu haben.
By Michael Oehme

Dienstag, 2. April 2013

Michael Oehme: Pferdefleisch beeinflusst Börse


Wer meint, der Skandal um die missbräuchliche Verwendung von Pferdefleisch sei reine "Geschmacksache", täuscht. Kaum in der Presse bekanntgemacht, durchstöberten Experten die Aktienmärkte und schauten nach potentiellen Pferdeverarbeitern. Prompt erwischte es Nestle als größten Lebensmittelkonzern der Welt, der in Verdacht steht, ebenfalls Pferdefleisch verarbeitet, zumindest deren Verwendung akzeptiert zu haben. Dies bekanntermaßen ohne Hinweis auf den Verpackungsangaben. Betrachtet man den Skandal etwas emotionsloser, geht es mehr um die fehlende Auszeichnung als um die Tatsache an sich, dass hierzulande wie in anderen Ländern Pferdefleisch verkonsumiert wird. So wurden in Deutschland in 2012 rund 11.500 Pferde geschlachtet, was rund 3000 Tonnen Pferdefleisch ergab. Im Vergleich: Im gleichen Zeitraum verarbeiteten die Schlachter rund 58 Millionen Schweine mit 5,4 Millionen Tonnen Fleisch. Die größten "Pferdeliebhaber" in Europa sind dabei die Italiener. Sie essen knapp 900 Gramm pro Jahr. In Deutschland sind es – zumindest wissentlich – nur 100 Gramm. Viele wissen dabei nicht, dass das ursprüngliche Rezept des Rheinischen Sauerbratens Pferdefleisch als Basis hatte. Vielleicht deshalb die starke Würzung.

By Michael Oehme