Bei einem Treffen
wesentlicher Regierungsstellen hat man in der vergangenen Woche beschlossen,
den sogenannten Graumarkt noch weiter zu regulieren. Fälle wie Prokon oder
S&K hätten dazu geführt. Künftig sollen die Anbieter noch stärker überwacht
werden, außerdem gäbe es eine Verpflichtung, auf finanzielle Probleme
aufmerksam zu machen. Hierzu gehöre auch die rechtzeitige Abgabe aller
relevanten Unterlagen. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
wurde zudem die Möglichkeit eingeräumt, Vertriebsverbote auszusprechen. Auch
dürfe nur noch in entsprechenden Medien, die sich an fachlich Kundige richte,
geworben werden. "Die Frage, ob man damit eine
Zweiklassengesellschaft einführt – nämlich der Kundigen und der dummen Masse –
wurde nicht angesprochen", so Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR
AG, Sankt Gallen.
Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Journalist und Fachbuchautor arbeitet er zudem für mehrere Medien. Bei Veranstaltungen ist er ein gefragter Referent und Moderator.
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Freitag, 30. Mai 2014
Mittwoch, 28. Mai 2014
Michael Oehme /Pressearbeit: Ergebnis der Europawahl ernüchternd
Seit der letzten
Europawahl ist nichts mehr wie es war. Nicht nur, dass diverse meist
europafeindliche Minderheitsparteien künftig mitsprechen dürfen – es bauten
auch ganz unscheniert diverse Parteien ihren Anteil aus, die sich offen gegen
Europa bekennen. Parallel dazu wuchs der Anteil der sogenannten Rechten – wie
beispielsweise in Frankreich -, was nun auch nicht gerade ein Signal für ein
vereintes Europa ist. Wo geht die Reise hin? Viele fordern eine Rückverlagerung
wichtiger Entscheidungen vom Europaparlament zurück in die jeweiligen
nationalen Parlamente. Aber geht das so einfach – sicher nicht. Und
widerspricht eine derartige Vorgehensweise nicht generell dem Grundgedanken
eines vereinten Europa. Deutschland jedenfalls hat sich als europäisches behauptet,
wenngleich die "Alternative für Deutschland" zulegen konnte. Deren
Vorstellungen sind aber nicht generell europafeindlich, sondern sie fordern
lediglich eine Reform, die beispielsweise Ländern wie Griechenland eine
"andere" Chance gibt, als ewig mit dem starken Euro klarzukommen. Ein
Zweiklasse-Euro wäre vorstellbar. Dieser wäre in jedem Fall besser als eine
Auflösung. Derzeit besteht nach meiner Sicht die Gefahr, dass das vereinte
Europa an den Forderungen von Staaten zerbricht, die meinen, der Euro und die
Gemeinschaft hätten Schuld an deren Problemen. So leicht sollte man es sich
jedoch nicht machen.
Montag, 26. Mai 2014
Michael Oehme / Pressearbeit: Bundesregierung will Maßnahmenpaket bei Produkten des Graumarktes
Regelungslücken und Umgehungsmöglichkeiten sollen geschlossen werden
Die bereits durchgeführten
Reglementierungen im Vertrieb von Kapitalanlagen, auch bekannt unter Grauer
Kapitalanlagemarkt, sollen nun nochmals ergänzt und verschärft werden. Hierbei
besteht Einigkeit zwischen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und
Justizminister Heiko Maas (SPD). Hierzu wurde ein „Aktionsplan für mehr
Verbraucherschutz im Finanzmarkt“ geschaffen. „Im Kern sieht das Maßnahmenpaket
vom 22. Mai vor, dass Kapitalanlageprodukte transparenter werden, Ansätze von
Schneeballsystemen rechtzeitig erkennbar sind und die Behörden dann auch
entsprechend durchgreifen können. Zudem sollen die Anlegerzielgruppen
eindeutiger definiert werden und es gibt Grenzen im Hinblick auf die
Bewerbbarkeit“, erklärt Michael Oehme von der CapitalPR AG aus Sankt Gallen.
Das Unternehmen hat sich auf die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen
und Projekten spezialisiert. Nach Einschätzung des Finanzexperten Oehme wird
das Finanzierungsgeschäft dadurch nicht einfacher, wenngleich er den
Handlungszwang der Bundesregierung verstehe.
Die wesentliche Säule des
Anlegerschutzes bliebe dabei weiterhin der Emissionsprospekt. Auch sei daran
gedacht, weitere Kapitalanlageformen künftig prospektierungspflichtig zu
machen. Hierzu werden im Schreiben namentlich partiarische Darlehen oder
Nachrangdarlehen genannt. Mehr Regulierungen will man zudem bei Themenkreis
Crowd-Funding. Allerdings sollte dabei der Ansatz, dass sich gerade junge
Unternehmen über diesen in Deutschland neuen Weg finanzieren können, nicht
zerstört werden.
„Wie die Umsetzung im
Einzelfall erfolgen soll, wird sich zeigen müssen“, meint Oehme. So hätten
Aufsicht und Anbieter erfahrungsgemäß andere Einschätzungen über das
Risikoprofil der angebotenen Anlage. Gut fände er dabei die Verpflichtung, dass
die Anbieter künftig auch nach der Platzierung einer Anlage regelmäßig darauf
aufmerksam machen müssten, wenn etwas im Argen liegt oder sich eine
Fehlentwicklung abzeichne. Auch sei es richtig, dass Direktvertriebe künftig
ein Vermögensanlagen-Informationsblatt nutzen und vom Anleger gegenzeichnen
lassen müssten.
Freitag, 23. Mai 2014
Michael Oehme: Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen
In Deutschland sind Extragebühren bei Privatkrediten
verboten – anders als in Österreich. Doch ein aktuelles Urteil löst rege
Diskussionen aus…
Deutsche Banken haben derzeit Rückzahlungsforderungen
von vielen Millionen Euro zu befürchten. Grund dafür ist ein aktuelles Urteil
zu den Bearbeitungsgebühren bei Privatkrediten. Das Urteil bezieht sich auf die
folgenden zwei Verfahren:
1. Der Bundesgerichtshof
in Karlsruhe hat eine entsprechende Klausel im Preisaushang einer Bank für
unzulässig erklärt.
2. Wurde entschieden,
dass betroffene Kunden nun Anspruch auf Rückzahlung haben.
Deutschen Banken ist es nämlich nicht erlaubt, beim
Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
Anders verhält es sich im Nachbarland Österreich: Hier gibt es keine
gesetzliche Grundlage, beim Abschluss werden meist zwischen ein und drei
Prozent der Kreditsumme verlangt. Demnach würde eine ähnliche Regelung die
Banken in Österreich vermutlich schwer treffen. Sollte dies jedoch zutreffen, will
der Verein für Konsumentenschutz eine Verbandsklage prüfen. Ob der Oberste
Gerichtshof die Meinung des Bundesgerichtshofes teilt, ist unklar.
Durch eine entsprechende Regelung in Österreich würde
eine Einnahmequelle erodieren und die finanzielle Situation der Banken würde
sich im schlimmsten Fall weiter zuspitzen. Des Weiteren setzt die Bankenabgabe
im Inland und in Zentral- und Osteuropa viele Kreditinstitute unter Druck.
Immer häufiger wird vor einer enormen Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
gewarnt. Österreichs Banken sind laut einer Studie sogar stärker von der
Regulierung in der EU betroffen als die Banken anderer Länder. Ein generelles
Verbot von Bearbeitungsgebühren könnte die unabhängigen Kreditvermittler in
Österreich schwer treffen: Wenn sie für ihre Vermittlungsleistungen nämlich im
Gegenzug keine Gebühren mehr kassieren, könnten sie zukünftig eine
Vermittlungsgebühr von den Kunden verlangen. PR-Spezialist und
Finanzmarktexperte Michael Oehme ist optimistisch: „Es wurde höchste Zeit, dass
höchstrichterliche Stellen hier einen Riegel vorgeschoben haben. Überhaupt
sollte es Kreditnehmern deutlich einfacher gemacht werden, die Konditionen bei
Krediten besser vergleichen zu können."
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