Montag, 26. Mai 2014

Michael Oehme / Pressearbeit: Bundesregierung will Maßnahmenpaket bei Produkten des Graumarktes


Regelungslücken und Umgehungsmöglichkeiten sollen geschlossen werden
Die bereits durchgeführten Reglementierungen im Vertrieb von Kapitalanlagen, auch bekannt unter Grauer Kapitalanlagemarkt, sollen nun nochmals ergänzt und verschärft werden. Hierbei besteht Einigkeit zwischen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD). Hierzu wurde ein „Aktionsplan für mehr Verbraucherschutz im Finanzmarkt“ geschaffen. „Im Kern sieht das Maßnahmenpaket vom 22. Mai vor, dass Kapitalanlageprodukte transparenter werden, Ansätze von Schneeballsystemen rechtzeitig erkennbar sind und die Behörden dann auch entsprechend durchgreifen können. Zudem sollen die Anlegerzielgruppen eindeutiger definiert werden und es gibt Grenzen im Hinblick auf die Bewerbbarkeit“, erklärt Michael Oehme von der CapitalPR AG aus Sankt Gallen. Das Unternehmen hat sich auf die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen und Projekten spezialisiert. Nach Einschätzung des Finanzexperten Oehme wird das Finanzierungsgeschäft dadurch nicht einfacher, wenngleich er den Handlungszwang der Bundesregierung verstehe.
Die wesentliche Säule des Anlegerschutzes bliebe dabei weiterhin der Emissionsprospekt. Auch sei daran gedacht, weitere Kapitalanlageformen künftig prospektierungspflichtig zu machen. Hierzu werden im Schreiben namentlich partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen genannt. Mehr Regulierungen will man zudem bei Themenkreis Crowd-Funding. Allerdings sollte dabei der Ansatz, dass sich gerade junge Unternehmen über diesen in Deutschland neuen Weg finanzieren können, nicht zerstört werden.
„Wie die Umsetzung im Einzelfall erfolgen soll, wird sich zeigen müssen“, meint Oehme. So hätten Aufsicht und Anbieter erfahrungsgemäß andere Einschätzungen über das Risikoprofil der angebotenen Anlage. Gut fände er dabei die Verpflichtung, dass die Anbieter künftig auch nach der Platzierung einer Anlage regelmäßig darauf aufmerksam machen müssten, wenn etwas im Argen liegt oder sich eine Fehlentwicklung abzeichne. Auch sei es richtig, dass Direktvertriebe künftig ein Vermögensanlagen-Informationsblatt nutzen und vom Anleger gegenzeichnen lassen müssten.       
  

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen