Regelungslücken und Umgehungsmöglichkeiten sollen geschlossen werden
Die bereits durchgeführten
Reglementierungen im Vertrieb von Kapitalanlagen, auch bekannt unter Grauer
Kapitalanlagemarkt, sollen nun nochmals ergänzt und verschärft werden. Hierbei
besteht Einigkeit zwischen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und
Justizminister Heiko Maas (SPD). Hierzu wurde ein „Aktionsplan für mehr
Verbraucherschutz im Finanzmarkt“ geschaffen. „Im Kern sieht das Maßnahmenpaket
vom 22. Mai vor, dass Kapitalanlageprodukte transparenter werden, Ansätze von
Schneeballsystemen rechtzeitig erkennbar sind und die Behörden dann auch
entsprechend durchgreifen können. Zudem sollen die Anlegerzielgruppen
eindeutiger definiert werden und es gibt Grenzen im Hinblick auf die
Bewerbbarkeit“, erklärt Michael Oehme von der CapitalPR AG aus Sankt Gallen.
Das Unternehmen hat sich auf die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen
und Projekten spezialisiert. Nach Einschätzung des Finanzexperten Oehme wird
das Finanzierungsgeschäft dadurch nicht einfacher, wenngleich er den
Handlungszwang der Bundesregierung verstehe.
Die wesentliche Säule des
Anlegerschutzes bliebe dabei weiterhin der Emissionsprospekt. Auch sei daran
gedacht, weitere Kapitalanlageformen künftig prospektierungspflichtig zu
machen. Hierzu werden im Schreiben namentlich partiarische Darlehen oder
Nachrangdarlehen genannt. Mehr Regulierungen will man zudem bei Themenkreis
Crowd-Funding. Allerdings sollte dabei der Ansatz, dass sich gerade junge
Unternehmen über diesen in Deutschland neuen Weg finanzieren können, nicht
zerstört werden.
„Wie die Umsetzung im
Einzelfall erfolgen soll, wird sich zeigen müssen“, meint Oehme. So hätten
Aufsicht und Anbieter erfahrungsgemäß andere Einschätzungen über das
Risikoprofil der angebotenen Anlage. Gut fände er dabei die Verpflichtung, dass
die Anbieter künftig auch nach der Platzierung einer Anlage regelmäßig darauf
aufmerksam machen müssten, wenn etwas im Argen liegt oder sich eine
Fehlentwicklung abzeichne. Auch sei es richtig, dass Direktvertriebe künftig
ein Vermögensanlagen-Informationsblatt nutzen und vom Anleger gegenzeichnen
lassen müssten.
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