Donnerstag, 28. April 2016

Michael Oehme / Pressearbeit: Der neue Sachkundenachweis


Was Immobiliendarlehensvermittler wissen sollten

„Auf die Vermittler von Immobiliendarlehen kommen neue Gesetzesänderungen zu“, erklärt PR-Experte Michael Oehme. „In Zukunft wird es mehrere Möglichkeiten geben, den Sachkundenachweis zu erbringen. Dies kann durch eine Sachkundeprüfung, eine gleichgestellte Berufsqualifikation oder die ‚Alte Hasen-Regelung’ erfolgen“, so Oehme. Der Sachkundenachweis ist in der Branche unumgänglich und alle natürlichen Personen, die selbstständig oder als Mitarbeiter für die Immobilienfinanzierung verantwortlich sind, müssen diese erbringen. „Ratsam ist es, sich im Vorfeld bei seiner zuständigen Erlaubnisbehörde hinsichtlich des Nachweises der Zuverlässigkeit und der Sachkunde zu erkundigen. Bei juristischen Personen wie einer AG oder einer GmbH muss mindestens ein Vorstand oder Geschäftsführer die Sachkunde nachweisen“, weiß Michael Oehme. Doch wie bereitet man sich auf die Sachkundeprüfung vor? „Zunächst ist man bei der Wahl der IHK frei. Man kann sich autodidaktisch vorberieten und Fachbücher verwenden.“ Der Nachweis „Geprüfter Immobiliendarlehensvermittler IHK“ gilt bei bestandener schriftlichen und mündlichen Prüfung ein Leben lang – vorausgesetzt es kommt nicht zu Verstößen. Schriftlich abgefragt werden fachliche Kenntnisse für die Immobiliendarlehensvermittlung und deren Beratung, Finanzierung und Kreditprodukte. In der mündlichen Prüfung hingegen müssen angehende Finanzvermittler den „Verkaufspraktischen Teil“ durchlaufen, welcher durch ein simuliertes, realitätsnahes Kundenberatungsgespräch erfolgt. „Die ‚Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung zum Geprüften Immobiliendarlehensvermittler IHK’ macht sich sehr gut im Lebenslauf und dient einer positiven Reputation im Berufsleben“, betont Michael Oehme. 
Unterdessen gibt es auch die „Alte Hasen-Regelung“, welche impliziert, dass ein Vermittler seit mindestens dem 23.03.2011 seinen Sachkundenachweis besitzt. „In diesem Fall entscheidet aber jede Erlaubnisbehörde individuell, wie sie das Gesetz im Einzelfall auslegt“ erklärt PR-Experte Michael Oehme. Oehme rät daher, andere Unterlagen wie Arbeitszeugnisse, Provisionsabrechnungen und Beratungsprotokolle mitzubringen, um einen vertrauenswürdigen und transparenten Eindruck zu erwecken. Schließlich gibt es aber auch noch gleichgestellte Berufsqualifikationen als Sachkundenachweis: „Dazu gehören beispielsweise eine erfolgreich abgelegte Prüfung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder eben auch Bankfachwirt oder ein abgeschlossenes Studium im Bereich Mathematik, Wirtschaft oder Jura“, beschreibt Michael Oehme. „Grundvoraussetzung ist aber meist eine dreijährige Berufserfahrung.“

Dienstag, 26. April 2016

Michael Oehme / Pressearbeit: Google wird Online-Vermarkter

Zuletzt sind wir auf die direkten Folgen der Reduzierung von Anzeigenplätzen (den sog. AdWords) bei Google eingegangen. Als wäre dies nicht genug, sind die Betreiber der weltgrößten Suchmaschinen nun auch der festen Überzeugung, man müsse auch noch direkt ins Geschäft eingreifen – und lassen der Überzeugung Taten folgen. Andres ausgedrückt: Google bietet im Rahmen seiner Suchmaschinenfunktion nicht nur Anzeigenraum, sondern vermarktet inzwischen selbst.


Google Shopping

Google Shopping ist so etwas wie der Outlet-Store im Internet. Hier gibt es alles, aber billiger. Möglich ist dies, indem man bei Suchanfragen direkt auf die eigenen Seiten leitet, somit die Suchanfrage direkt bedient und eigene Produkte offeriert. Hierbei handelt es sich in der Regel um Fremdprodukte oder Fremddienstleistungen. Getreu dem Motto „gib mal her, ich kann das besser“ konkurriert Google damit direkt mit anderen Vermarktungsplattformen – nur, dass es sich die besseren Positionen sichert.


Meine Suchmaschine! Mein Wille! Mein Platz!

Denn die im vorangegangene Blog-Beitrag beschriebene Streichung der rechten Anzeigenliste nutzt Google nun dafür, rechts oben eigenen Anzeigenraum zu beanspruchen. Pfiffig, oder? Im vorgesehenen Werbefeld „Google Shopping“ werden damit eigene Angebot bzw. Angebote von Dritten propagiert – und das Beste: Google lässt sich hierfür Provisionen zahlen, macht also offen deutlich, dass man in den direkten Wettbewerb zu Marktteilnehmern geht, die Google bislang als Ausgangsbasis für eigene AdWord-Kampagnen nutzten bzw. nutzen. Da kommt doch richtig Freude auf! Wir werden das Thema weiterverfolgen und versuchen, Marktstimmen hierzu zu bekommen. Ob sich Google mit dieser Vorgehensweise nicht selbst ein Bein stellt? In jedem Fall ist klar: Die Bandagen um künftige Kunden werden enger geschnürt.    
  

Donnerstag, 21. April 2016

Michael Oehme / Pressearbeit: Selfie statt Passwort

Das offensichtlich menschliche Bedürfnis vieler, das eigene Leben in Bilder zu packen und anderen mitzuteilen, hat das Selfie hervorgebracht. Laut Wikipedia ist ein Selfie ein „Selbstportrait aus Armeslänge“, was es schön auf den Punkt bringt. Doch damit soll es nicht genug sein. 

Passwort ade
Amazon hat hierzu im Oktober 2015 ein Patent eingereicht, mit dem künftig Passwörter überflüssig werden könnten. Unterlagen hierzu wurden in diesem Monat veröffentlicht und die Patenteingabe durch eine Pressemitteilung von Amazon begleitet. Ziel: Statt einem Password könnte man künftig ein Selfie oder ein kurzes Video hinterlegen, das den Benutzer als Konteninhaber verifiziert. Damit würden vergessene Passwörter der Vergangenheit angehören, denn das eigene Gesicht vergisst man nun mal nicht. 

Aufforderung zu Grimassen

Selbstverständlich müssten hinterlegte Bilder und Benutzerbilder dabei miteinander abgeglichen werden. So würde ein technisch basiertes System den Nutzer nach dem Zufallsprinzip bitten, bestimmte Augenbewegungen oder Ähnliches zu machen. Eine Gesichts- und Mimikerkennung würde dann sicherstellen, ob Benutzer und Kontoinhaber identisch sind. Auch andere Onlinevermarkter wollen derartige Bezahlmöglichkeiten nutzen. Künftig könnte einem Augenzwinkern beim Kauf damit eine ganz andere Bedeutung zufallen.

Dienstag, 19. April 2016

Michael Oehme / Pressearbeit: Migrantenhilfe mal anders

„In der digitalen Netzwerkgesellschaft ist der Zugang zu Medien und digitalen Geräten zur Eintrittskarte geworden. Deshalb ist es besonders wichtig, unterrepräsentierte soziale Gruppen zu identifizieren und sie dabei zu unterstützen, ihre Stimme in den Medien hörbar zu machen. Diese mediale „Empowerment" sei eine ideale Aufgabe, dachten sich fünf Studenten im Masterstudiengang Elektronische Medien an der Hochschule der Medien (HdM) und riefen das Projekt „Youth & Media" ins Leben“, schreibt der (idw) Informationsdienst Wissenschaft. Die Idee entstand vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegung. Es ist den Protagonisten wichtig, dass das Projekt gemeinsam mit Migrantinnen entwickelt und auf gegenseitiger Augenhöhe umgesetzt wird. Eine gute Idee und Aktion, der wir uns inhaltlich anschließen, weshalb wir auf unserem Blog hierauf aufmerksam machen. Mehr Informationen unter: https://idw-online.de/de/news647405

Donnerstag, 14. April 2016

PR-Experte Michael Oehme: Jan Böhmermann – beinahe schon eine Staatsaffäre?

Am Abend des 31. März trug Satiriker Jan Böhmermann ein „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Erdogan vor. Nun fordert die türkische Regierung Strafverfolgung von Böhmermann. Die Bundesregierung stimmte unterdessen am Montag zu, den Wunsch seitens der Türkei zu prüfen. Erdogan selbst hat einen Strafantrag wegen Beleidigung und Verleumdung gestellt. Eine Strafverfolgung ist jedoch nur möglich, wenn ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Böhmermann selbst bezieht sich auf die deutsche Kunst- und Pressefreiheit, zumal sich seine Passagen auf den satirischen Song "Erdowie, Erdowo, Erdowan" aus der NDR-Sendung "Extra 3" bezogen. Es bleibt also spannend, wofür sich die deutsche Bundesregierung entscheidet. „Diese steht aufgrund des Flüchtlingsdeals mit der Türkei natürlich enorm unter Druck“, so Michael Oehme.

Dienstag, 12. April 2016

Michael Oehme / Pressearbeit: Das Home-Office ins Café oder Restaurant verlegen

"Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, ihre Arbeit am Laptop ins Café oder Restaurant zu verlegen", weiß PR-Experte Michael Oehme. Doch wie sind überhaupt die Verhaltensregeln in so einem Ambiente? "Selbstverständlich finden viele Geschäftsessen im Restaurant statt und das ist auch meist positiv und lukrativ für den Betreiber. Allerdings gibt es auch andere Fälle, in denen über Stunden hinweg nur ein Getränk oder eine Vorspeise verzehrt wird". Das findet Oehme den Betreibern gegenüber nicht korrekt, zumal viele auch nebenbei ihren Computer oder ihr Telefon im jeweiligen Ambiente aufladen. "Es ist verständlich, dass vielen Menschen im Home-Office die Decke auf den Kopf fällt.  Doch aus Fairness sollte man sich an bestimmte Verhaltensregeln halten und darauf achten, dass es sich der Café oder Restaurant-Besuch auch für den Betreiber rentiert", so Oehme. 

Donnerstag, 7. April 2016

Michael Oehme / Pressearbeit: IS entführt 250 Fabrik-Mitarbeiter aus Zementfabrik in Damaskus


In Syrien fehlt, seit Anfang der Woche, von 250 Fabrikarbeitern jede Spur. Anscheinend wurden sie vom IS entführt. Dies berichtet die amtliche syrische Nachrichtenagentur Sana. Die Badijah-Zementfabrik liegt etwa 50 Kilometer von Damaskus entfernt. Unterdessen verzögern sich auch die Friedensgespräche.