Am Abend des 31. März trug Satiriker Jan Böhmermann ein „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Erdogan vor. Nun fordert die türkische Regierung Strafverfolgung von Böhmermann. Die Bundesregierung stimmte unterdessen am Montag zu, den Wunsch seitens der Türkei zu prüfen. Erdogan selbst hat einen Strafantrag wegen Beleidigung und Verleumdung gestellt. Eine Strafverfolgung ist jedoch nur möglich, wenn ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Böhmermann selbst bezieht sich auf die deutsche Kunst- und Pressefreiheit, zumal sich seine Passagen auf den satirischen Song "Erdowie, Erdowo, Erdowan" aus der NDR-Sendung "Extra 3" bezogen. Es bleibt also spannend, wofür sich die deutsche Bundesregierung entscheidet. „Diese steht aufgrund des Flüchtlingsdeals mit der Türkei natürlich enorm unter Druck“, so Michael Oehme.
Ein normaler Mensch würde […] kotzen, wenn er gerade eine Milliarde versemmelt hätte. Das Pendant zu kriminellen Psychopathen bildet die Gruppe der hoch funktionalen „erfolgreichen Psychopathen. Der Schaden, den sie aber in unserer Gesellschaft anrichten, ist immens.“ Der Psychopath geht unverdrossen nach Hause und denkt nicht mehr daran.“
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Donnerstag, 14. April 2016
PR-Experte Michael Oehme: Jan Böhmermann – beinahe schon eine Staatsaffäre?
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