Einen besonderen Schutz genießen
Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung.
Wer ein Kulturdenkmal zerstören,
beseitigen, aus seiner Umgebung entfernen oder in seinem Erscheinungsbild
beeinträchtigen will, benötigt dafür die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.
Der Staat behält sich die gesetzliche Hoheit über den gesamten Denkmalschutz
vor. Das stellt sich die Frage:
Gibt es eigentlich eine
spezifisch kirchliche Denkmalpflege?
Häufig weisen Denkmalpfleger darauf
hin, dass es an sich nur eine Denkmalpflege, die auf definierten Grundsätzen
wie z.B. der Charta von Venedig u. a. basiert, geben dürfte. Und danach
unterliegen alle Denkmäler, ob Kirchen oder Bürgerhäuser, ob Kunstdenkmäler aus
Mittelalter oder Neuzeit nicht nur einheitlichen denkmalfachlichen Grundsätzen,
sondern auch einem möglichst einheitlichen methodischen Vorgehen.
Eric Mozanowski hierzu: „Die
Denkmalpflege stellt in Deutschland ein noch recht junges Konzept dar. Der
Denkmalschutz ist heutzutage Sache der Bundesländer in Deutschland, so dass 16
verschiedene Denkmalschutzgesetze existieren. Zwar ist allen gemein, dass sie
die Pflege und den Schutz von Kulturdenkmälern zum Inhalt haben und deren
Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt.
Prinzipiell wäre es hilfreich, wenn
es auch von Seiten der Kirche, den Kommunen oder von privater Seite eine
Denkmalpflege gibt, die sich nicht von der staatlichen unterscheidet. Dieses
wurde im Mai/Juni 2011 in der Ausstellung „Kultraum – Kulturraum. Kirchliche
Denkmalpflege im Erzbistum München und Freising“ in der ehem. Karmeliterkirche
in München thematisiert.“
Kirchliche und weltliche
Denkmalpflege
Sowohl der kirchlichen als auch der
profanen Denkmalpflege stehen die gleichen Methoden zur Analyse, Aufnahme und
Konservierung zur Verfügung: Archivalien- und Bildrecherche, baustatische
Analyse, Bemusterung, Dokumentation, Ikonografie und Ikonologie, Kartierung,
Kunsttopografie, kunstwissenschaftliche Recherche, naturwissenschaftliche
Analyse, stratigrafischer Befund, technischer Befund sowie Wartung und Monitoring.
Eric Mozanowski hierzu: „Eigentlich
stehen sich kirchliche und weltliche Denkmalpflege keinesfalls im Weg. Wenn es
etwa um Solaranlagen zur Energiegewinnung auf Kirchendächern oder
Werbeplakate auf Baugerüsten an Kirchen geht, scheint die profane Behörde sogar
einen strengeren Kurs zu fahren als das Ordinariat. Und da eine Kirche das
Abbild des Himmels ist, gehört die Sorge um die Kirchen zu den Kernaufgaben der
Denkmalfachbehörde.“
Bei aller Diskussion um Erhaltung
und Konservierung geht es doch aber immer um den Konflikt zwischen dem Erhalt
des historischen Bestandes und den Nutzungsmöglichkeiten. Und durch die im
Bayerischen Denkmalschutzgesetz vorgegebene Nutzungskontinuität ist gerade bei
den Kirchen durch die seelsorgerische und liturgische Nutzung die längste und
kontinuierliche Nutzung gegeben. Somit werden an die kirchliche Denkmalpflege
berechtigterweise dann doch besondere Maßstäbe angelegt.
Zur kirchlichen Denkmalpflege zählt
den Menschen alles was ihnen heilig ist: Kirchen, Wallfahrtsorte, Gnadenbilder,
Kruzifixe, Statuen. All dieses verknüpft sich mit individuellen Schicksalen und
Lebensstationen. Diese Tatsache fordert im Umgang mit Denkmälern von religiösem
Charakter noch mehr Respekt als allein kunsthistorische oder kulturhistorische
Gesichtspunkte.
V.i.S.d.P.:
Eric Mozanowski
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Eric Mozanowski
geschäftsansässig
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