Gestern einigte sich der Finanzausschuss des Bundestages auf strengere
Regeln für Fonds. Nach den bitteren Nebenwirkungen der Finanzkrise, sollen die
Regeln für mehr Stabilität und Regulation auf den Finanzmärkten sorgen. Mit dem
Entwurf des sogenannten "Kapitalanlagegesetzbuches“
werden die bislang kaum regulierten geschlossenen Fonds stärker geregelt. Kaum eine Anlageform polarisiert so sehr wie
geschlossene Immobilienfonds. Anteile an einem Geschlossenen Fonds sind
unternehmerische Beteiligungen. Durch die Auflegung eines solchen Fonds wird Geld für ein definiertes
Projekt gesammelt. Bei Platzierung
wird ein Fondsvolumen vorgegeben. Sobald dieses erreicht ist, also vollständig
gezeichnet wurde, sind keine weiteren Zeichnungen mehr möglich und der Fonds
wird geschlossen. Rechtlich sind Geschlossene Fonds meist als
Personengesellschaften organisiert. Neben dem Eigenkapital der Gesellschafter
wird bisweilen Fremdkapital
eingesetzt, um eine höhere Eigenkapitalrendite zu erreichen.
Emissionshäuser, die über eine von der Aufsicht
lizenzierte
Kapitalverwaltungsgesellschaft
verfügen, dürfen damit ihre alten Fonds weiter verwalten. 60 Prozent Fremdkapital je
Fonds sollen erlaubt werden. Beteiligungsfonds, die anfänglich zum Ankauf ihrer
Objekte noch höhere Fremdkapitalquoten aufweisen, sollen 18 Monate Zeit bekommen, um den
Kreditanteil zurückzuführen. Die gleiche Zeit gewährt der Gesetzgeber den Fonds, um durch
den Ankauf weiterer Objekte die geforderte Risikomischung herzustellen.
Mit dem Gesetz wollen die Bundespolitiker die
EU-Richtlinie für alternative Anlageklassen (AIFM) umsetzen. Die
Bundesregierung schafft damit eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Fonds,
die künftig
ausnahmslos
als Kapitalverwaltungsgesellschaften gelten sollen. Dazu gehören auch die sogenannten alternativen
Investments wie offene Immobilienfonds, geschlossene Fonds, Hedge- Fonds, Private Equity und
Spezialfonds für Großanleger.
By VL/ Michael Oehme
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