Sie konnte es
schon immer. Jetzt macht sie es konsequent. Die Rede ist von der Möglichkeit
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gegen aus ihrer
Sicht unseriöse Angebote vorzugehen. Denn die BaFin hat offensichtlich die
Schnauze voll, dass man ihr in jüngster Zeit mehrfach vorgehalten hat, sie habe
nicht konsequent genug durchgegriffen und selbst dann noch Produkte für den
Vertrieb zugelassen, als diese schon unter Verdacht standen (Link: www. https://kaufhaus.handelsblatt.com/artikel/bafin-kraftlose-aufseher-p6820.html). Außerdem habe man, beispielsweise
im Fall Prokon, Endkundenwerbung nicht genau genug verfolgt. Aber ist das
wirklich ihre Aufgabe?
„Man muss die
BaFin hier wirklich in Schutz nehmen“, meint Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR
AG. Seiner Meinung nach passe sich die Branche der Kapitalanlageanbieter
permanent wie ein Chamäleon an und versuche zwar nicht die BaFin zu umgehen,
wohl aber die jeweils günstigste Position zu erreichen. Das sei zwar legitim,
hinterlasse aber einen gewaltigen Arbeitsaufwand und überfordere die höchsten
Finanzwächter aufgrund zu geringer Personalreserven. Zudem sei es eigentlich
Aufgabe von Wirtschaftsprüfern, Zahlen auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und
zu testieren. Die wirtschaftliche Prüfung könne nicht auch noch Aufgabe der
BaFin sein.
„Ich habe
selbst Gespräche mit Mitarbeitern der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht geführt und diese klagten über eine Vielzahl an
Anfragen, Prüfungsbitten, Prospektentwürfen, ob man denn überhaupt der BaFin
unterliege, ob KWG-Pflicht bestehe, in einem Fall bat der Emittent sogar um
Formulierungshilfen, wie er denn ganz sicher nicht unter das Kreditwesengesetz
falle“, sagt Oehme. Derartige Fragen solle man lieber an seine Anwälte denn an
die „Prüfer“ stellen, ist er der Meinung, zumal hierzu Richtlinien erlassen
wurden. Richtig sei aber auch, dass in vielen Fällen eine Verunsicherung
bestehe und man analog der damaligen Prospektierungspflichten bei geschlossenen
Fonds über eine Vertiefung der gemeinsamen Arbeit nachdenken solle.
„Eines ist
dabei klar“, so der PR-Experte Michael
Oehme, „getreu dem Werbeslogan ‚Nichts ist unmöglich’, gibt es auch Stimmen in
den politischen Gremien, die getreu anderen europäischen Vorbildern den
Vertrieb von Kapitalanlageprodukten an private Anleger generell verbieten und
nur noch über institutionelle Lösungen zulassen wollen. Dies müssen die
Anbieter mit aller Kraft vermeiden, wollen sie noch eine Zukunft haben.“
Forderungen?
Zunächst einmal gibt es eine unmissverständliche Auskunftsverpflichtung der
Anbieter gegenüber den verantwortlichen Stellen. Es ist zu erwarten, dass es da
eine enge Zusammenarbeit zwischen dem BMF und der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geben wird. Für den Zeichner soll
erkennbar sein, dass die Informationen aktuell sind. Zudem sollen
Verflechtungen aufgedeckt werden. Dies bezieht sich auf personelle wie
unternehmerische Verflechtungen wie aber auch auf eingegangene Verpflichtungen.
Im Klartext: Sogenannte Schneeballsysteme sollen bereits im Ansatz erkennbar
werden.
Fonds
Professionell schreibt: „Weiterhin wird eine Kontrolle der Jahresabschlüsse der
Emittenten durch die sogenannte Bilanzpolizei der Deutschen Prüfstelle für
Rechnungslegung gefordert“. Dies müsste eigentlich das Institut der
Wirtschaftsprüfer als direkte „Watschn“ verstehen. Glaubt man denn den Testaten
der Ehrenberufler nicht mehr und will eine indirekte staatliche Kontrolle? „Das
wäre ein Armutszeugnis für einen ganzen Berufsstand“, so Oehme. Er sieht nicht,
dass sich dieser Ansatz durchsetzen wird.
Als letztes
Mittel, Fonds Professionell umschriebt dies nett mit dem Begriff Pranger, will
sich das BMF die Möglichkeit sichern, Einschränkungen oder Verbote
auszusprechen. Im Zweifel könnte es so zu einem Vertriebsverbot für diejenigen
Anbieter kommen, die bestimmten Auskunftsersuchen nicht nachkommen oder die das
BMF „auf dem Pieker“ hat. Man greift damit auch eine Kritik des Handelsblattes
auf, die dessen Journalisten zurecht der BaFin vorgehalten haben: Wie kann es
sein, dass Anbieter, gegen die schon länger ermittelt wird, noch Gestattungen
für neue Beteiligungen erhalten? „Das wäre in der Tat der einfachste Weg, dem
Treiben ein Ende zu setzen, wenn man der Meinung ist, eingreifen zu müssen“, so
der Finanz- und PR-Experte Michael Oehme.
mich wundert ohnehin, dass derartige Produkte nicht längst verboten sind!
AntwortenLöschenIch möchte an der Stelle mal die Frage stellen, ob denn die Banken in den letzten Jahren die besseren Produkte verkauft haben, bloß weil sie "geregelt" sind??? Wie viele Menschen haben denn durch Investmentfonds oder Aktien einen Haufen geld verloren? Hier soll doch bloß eine Berufsgruppe ausgelöscht werden, die Konkurrenz zur Bank sind
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