PR-Experte Michael Oehme macht darauf aufmerksam, dass
Ryanair seinen Gewinn um 66 Prozent gesteigert hat. So erreichte die Aktie
kürzlich Rekordstand. „Damals flog Ryanair überwiegend kleinere Provinzflughäfen
an“, erklärt Oehme. „Nun ist das Unternehmen auch an großen Flughäfen vertreten
und das macht sich in der Umsatzsteigerung bemerkbar.“ Wie Ryanair am Dienstag
in Dublin mitteilte, stieg der Nachsteuergewinn im Geschäftsjahr bis Ende März
auf 867 Mio. Euro. Für das Geschäftsjahr 2016 seien 940 bis 970 Mio. Euro zu
erwarten, hieß es.
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Donnerstag, 28. Mai 2015
Dienstag, 26. Mai 2015
Michael Oehme / Pressearbeit, Schweiz: Langwierige Asylverfahren erschweren Jobsuche
PR-Experte Michael Oehme macht auf eine Bertelsmann-Studie aufmerksam, laut der in keinem EU-Land der Bearbeitungsstau bei Asylverfahren so groß ist, wie in Deutschland. Demnach müssen manche Asylbewerber bis zu 18 Monate auf die Anerkennung ihres Antrags warten. Dieses langwierige Verfahren erschwert natürlich die Jobsuche. Des Weiteren sind immer hin zwei Drittel von ihnen im erwerbsfähigen Alter – und haben ein Recht auf einen fairen und zügigen Zugang zum Arbeitsmarkt.
Donnerstag, 21. Mai 2015
Michael Oehme / Pressearbeit: Großes "Reduktionspotential" bei Immobilien
Rund 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in
Deutschland fallen auf öffentliche und private Gebäude für Heizung, Warmwasser
und Beleuchtung. "Hier besteht ein großes Einsparpotential, auch Reduktionspotential
genannt", so Kommunikationsexperte Michael Oehme. Das wäre ein weiterer
wichtiger Schritt, denn Zahlen der Bundesregierung belegen, dass dieser
Energieverbrauch für rund 20 Prozent des gesamten CO2-Ausstosses hierzulande
verantwortlich ist.
Dienstag, 19. Mai 2015
Kommunikationsexperte Michael Oehme / Pressearbeit: Prozessflut gegen Mietspiegel
Ab dem 1. Juni 2015 könnte es zu einer Prozessflut gegen den Mietspiegel kommen – Michael Oehme erklärt, warum
Kommunikationsexperte
Michael Oehme macht auf ein Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg aufmerksam,
in welchem der Mietspiegel der Hauptstadt für unwirksam erklärt wurde. Dieser
sei nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden. Zwar wäre das Urteil
noch nicht rechtskräftig, aber für Oehme steht fest: Diese Entscheidung könnte
eine Signalwirkung weit über die Hauptstadt hinaus haben. „Das Urteil könnte
prinzipiell auf Mietspiegel vieler anderer Städte übertragen werden“, so
Michael Oehme. Unterdessen macht das Amtsgericht Charlottenburg darauf
aufmerksam, dass dem Berliner Mietspiegel 2013 keine gesetzliche
Vermutungswirkung zukomme. Des Weiteren sei die sogenannte
Extremwertbereinigung nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden
erfolgt.
„Mietspiegeln
werden in Zukunft eine viel größere Bedeutung zukommen als bisher“, ist sich
Oehme sicher. „Für die Mietpreisbremse, die ohnehin in aller Munde ist, gilt die
"ortsübliche Vergleichsmiete" als Orientierung und objektiver
Maßstab.“ Hauptkritikpunkt in Berlin ist, dass die Stichprobe, auf der der
Berliner Mietspiegel beruht, laut Gericht nicht repräsentativ ist. Für den
Berliner Mietspiegel des Jahres 2013 wurden 12 000 Datensätze von über
einer Million Wohnungen ausgewertet. Das wären grundsätzlich genug -
geantwortet haben allerdings nur 4 000 Mieter. Anscheinend gibt es noch
weitere, gravierende Fehler: So wurden laut Gutachten Bruttomieten falsch in
Nettomieten umgerechnet, die Extremwertbereinigungen wurden falsch
durchgeführt, die Spannengrenzen waren zu ungenau, zudem wurden Sondermerkmale nicht
richtig berücksichtigt. Nun besteht die Gefahr, dass auch die anderen Städte
Gutachter mit hinzuziehen.
„Die
bisherige Akzeptant, die die meisten Mieter und Vermieter dem Mietpreisspiegel
entgegengebracht haben, könnte während einer Prozessflut leicht kippen“,
vermutet Michael Oehme. Schließlich wird es aber auch den Gerichten kaum
möglich sein, die Mietpreisbremse auszuhebeln. „Hinzu kommt, dass - wenn das Amtsgericht
den Mietspiegel für ungültig erklärt – die Frage ungeklärt ist, woran man sich sonst
orientieren soll? Mieter, Makler und Vermieter werden irgendwann den Überblick
verlieren...“
Donnerstag, 14. Mai 2015
Kommunikationsexperte Michael Oehme, Schweiz: Deutscher Bundestag verabschiedet Kleinanlegerschutzgesetz
Wie
das Kleinanlegerschutzgesetz groß raus kommt
Der graue Kapitalmarkt hat in den vergangenen Jahren
einen Imageschaden erlitten. Tausende Kleinanleger haben ihre Ersparnisse
verloren und die Liste der Finanzdienstleister, die ihre windigen Versprechen
nicht gehalten haben ist lang. Nun hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz
verabschiedet, welches Anlegern zukünftig mehr Sicherheit prophezeit:
„Verbraucher sollen durch das Kleinanlegerschutzgesetz transparentere und vor
allem verständlichere Informationen über Produkte des Grauen Kapitalmarktes
erhalten“, erklärt Kommunikationsexperte Michael Oehme. Des Weiteren könnte es
auch zu schärferen Sanktionen kommen.
Zudem wurden im aktuellen Gesetzestext wurden 16
Änderungsanträge des Finanzausschusses (Bundesdrucksache 18/4708) berücksichtigt.
Ziel ist die Verbesserung der Zugänglichkeit und Aktualität von
Anlageprospekten im Sinne des Verbraucherschutzes. So müssen die Prospekte alle
zwölf Monate überarbeitet und aktualisiert werden. „Dies hat den Hintergrund,
die Erfolgsaussichten eines Finanzproduktes regelmäßig auf den neuesten Stand
zu bringen und abschätzen zu können“, so Michael Oehme weiter. Was die
Bundesregierung jedoch nicht realisierte: Das geplante Verbot oder zumindest
die Beschränkung von Werbung. Die einzige Voraussetzung ist ein sichtbarer
Warnhinweis mit der Aufschrift: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist
erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des Vermögens
führen.“ Ob die Verbraucher durch diese Maßnahmen vorsichtiger werden bleibt
fraglich, ähnlich wie bei Rauchern und den Warnsignalen auf
Zigarettenschachteln. Eine Nische und Ausnahme bilden sehr kurze Bewerbungen in
elektronischen Medien, die weniger 210 Schriftzeichen haben. Hier genügt ein
„Warnhinweis“-Link.
Des Weiteren weist Michael Oehme darauf hin, dass es
größere Spielräume als ursprünglich vorgesehen für Crowdfunding-Projekte geben
wird. Bei der sogenannten Schwarmfinanzierung muss nun erst ab 2,5 Millionen
Euro ein Anlageprospekt ausgehändigt werden – ursprünglich war dies ab eine
Million Euro geplant. Voraussetzung ist dabei die Aushändigung eines
Vermögensanlagen-Informationsblattes (VIB) für diese Geldanlagen.
Weitere Befugnisse erhält die Bundesanstalt für
Finanzaufsicht (BaFin). Auf der eigenen Website darf sie künftig im Fall von Verstößen
Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen veröffentlichen. Bei Bedrohung des Anlegerschutzes
oder Gefahren für das Funktionieren oder die Integrität der Finanzmärkte kann
sie den Vertrieb bestimmter Finanzprodukte beschränken oder gar untersagen.
„Das Kleinanlegerschutzgesetz greift künftig bei weiteren Beteiligungsformen
wie Genussrechten, Nachrangdarlehen, Namensschuldverschreibungen und Direktinvestments“,
erklärt Michael Oehme. Ein Vertrieb ist nur noch mit einer 34f-Zulassung gestattet.
Schließlich wird das Gesetz von Oppositionsparteien
teilweise kritisiert: Dass Unternehmen "nur" zu einem Bußgeld
verpflichtet werden, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen, aber nicht zur
Rückabwicklung der Kundengelder, erzeugt Unverständnis auf Oppositionsseite. Mit
einen reinen Bußgeld für die Anbieter sei "keinem geprellten Kleinanleger
geholfen".
Dienstag, 12. Mai 2015
Kommunikationsexperte Michael Oehme erklärt, warum viele PR-Mitarbeiter überfordert sind
Mitarbeiter der PR-Branche sind frustriert und überfordert – Michael Oehme erklärt, warum
Viele Mitarbeiter der PR-Branche fragen sich: Wie soll
ich die an mich gestellten Aufgaben zeit- und ordnungsgemäß erfüllen? – und
setzen sich damit extrem unter Druck. Kommunikationsexperte Michael Oehme macht
zu diesem Thema auf eine aktuelle Studie von Goldmedia Marketing aufmerksam:
Laut „Social Media Trendmonitor 2015“ gibt es im PR-Bereich zu viele Aufgaben für
zu wenig Mitarbeiter – so entsteht der mit Abstand der größte Frust-Faktor in
deutschen Pressestellen. „Die Unzufriedenheit vieler Menschen im PR-Job ist
kein neues Thema, doch die häufigsten Ursachen waren bisher noch nicht klar
definiert“, bestätigt Michael Oehme, welcher selbst seit Jahrzehnten in der
PR-Branche zu Hause ist.
An der Goldmedia-Studie haben mehr als 480
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pressestellen teilgenommen. Knapp die
Hälfte der Befragten (40 Prozent) geben an, mit vielen Aufgaben überfordert zu
sein und diese im Arbeitsalltag nicht mehr bewältigen zu können. Des Weiteren
sind 29 Prozent frustriert, dass sich ihre Erfolge nicht eindeutig messen
lassen und ihre Arbeit nicht ausreichend wertgeschätzt wird. Zudem beklagen 23
Prozent, dass die PR-Arbeit vom Topmanagement nicht ernstgenommen wird. Für
erstaunlich wenig Unmut sorgt das zu erwartende Gehalt: Nur jeder fünfte (18
Prozent) empfindet seine Arbeit als schlecht entlohnt. „Die Gehälter der
Branche haben sich in den letzten Jahren definitiv verbessert, vor allem wenn
es in Richtung Marketing geht“, betont Michael Oehme. „Positiv ist auch die
persönliche Weiterentwicklung am Arbeitsplatz einzuschätzen. In der PR-Branche
gibt es klare Positionen und man hat gute Chancen, geradlinig aufzusteigen.“
Die Umfrageergebnisse im Detail (Quelle: http://meedia.de)
1. Zu wenig Mitarbeiter für zu viele Aufgaben (40
Prozent)
2. Erfolge sind nicht eindeutig messbar (29 Prozent)
3. PR wird vom Top-Management nicht ernstgenommen (23
Prozent)
4. Budgetmangel (21 Prozent)
5. Erfolge werden nicht anerkannt (18 Prozent)
6. Niedriges Gehalt (18 Prozent)
7. Schlechte Work-Life-Balance (13 Prozent)
8. Unfähige Vorgesetzte (12 Prozent)
9. Ständige Einmischung von “oben” (11 Prozent)
10. Wenig Gestaltungsspielraum (11 Prozent)
11. Keine Perspektive (10 Prozent)
12. Unfaire Journalisten (10 Prozent)
13. Schlechte PR-Agenturen (8 Prozent)
14. Starre Hierarchien (7 Prozent)
15. Ideenklau (5 Prozent)
Donnerstag, 7. Mai 2015
Michael Oehme / Pressearbeit, Schweiz: Die aktuellen Entwicklungen der Fondsbranche
Einst
bestimmten sie die Entwicklung im deutschen Immobilienmarkt bei Großprojekten,
sorgten für ausreichend Schiffs- und Containerkapazitäten für die
Weltschifffahrt, schoben den Bereich Solar und Windkraft hierzulande an. Und
jetzt? „Geschlossene Fonds und ihre Nachfolger die Alternativen Investmentfonds
spielen kaum mehr eine Rolle im Beteiligungsgeschäft, der Markt ist seit 2014
nahezu zusammengebrochen“, meint Kommunikationsberater und Finanzfachmann
Michael Oehme. Die Zahlen sprechen hier eine deutliche Sprache.
Gerade
einmal 81 Millionen Euro Gesamtumsatz bei sogenannten Publikums-AIF brauchten
die im BSI-Verband organisierten Fondsemittenten an Neuumsatz in 2014 zusammen.
Es habe an Angebot aufgrund der neuen rechtlichen Vorgaben gefehlt. Hoffnung
verbreitete das letzte Quartal des vergangenen Jahres mit immerhin dreizehn
neuen Fonds und einem zu platzierenden Eigenkapitalvolumen von rund 500
Millionen Euro. „Doch die Realität sieht anders aus. Viele der Anbieter von
Publikums-AIF bestätigen unter vorgehaltener Hand, dass der Umsatz abseits der
Bankenwege nur schleppend läuft“, so Michael Oehme.
Was
sind die Gründe? Die Mehrzahl der angebotenen Alternativen Investmentfonds haben
eine vergleichsweise lange Laufzeit, da sie in bestehende Projekte investieren
und die Rendite aus Miet-/Pachteinnahmen schöpfen. So sind sechs der sieben im
ersten Quartal 2015 aufgelegten Publikums-AIF Immobilienfonds. „Viele Anleger
wollen aber keine langlaufenden Beteiligungen mehr“, so Oehme. Ein weiteres
Problem stellen die erhöhten Kosten der Publikums-AIF dar. Durch die seitens
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geforderten erhöhten
Anforderungen an das Management sowie das Controlling, ist der interne
Kostensatz deutlich gestiegen. Derartige Kosten drücken auf die mögliche
Rendite. Schließlich bewegen sich die Emittenten von Publikums-AIF zumindest im
deutschen Immobilienmarkt in einem Segment, der ohnehin durch höhere Kosten und
niedrigeren Renditen gekennzeichnet ist. „In der Folge können derartige
Beteiligungen auch nur noch moderate Verzinsungen bieten, was sie letztendlich
weniger attraktiv macht“, so Kommunikationsberater Michael Oehme.
Bleibt
zu hoffen, dass sich über die nächsten Jahre wenigstens die erkennbar erhöhte
Produktqualität auszeichnet, schätzt Oehme ein. Dann jedenfalls wäre den
Verbrauchern durchaus gedient.
Dienstag, 5. Mai 2015
Michael Oehme / Pressearbeit Schweiz: Dauerhafter wirtschaftlicher Aufschwung für Deutschland
Laut
Bundesregierung steht Deutschland ein dauerhafter Aufschwung bevor. So hat die
Koalition ihre Konjunkturprognose auf 1,8 Prozent angehoben. Gründe für diese
deutliche Steigerung sind laut Michael Oehme Rekordbeschäftigung und steigende
Löhne. Der Regierung sie es wichtig in guten Zeiten Weichen für die Modernisierung des Landes zu stellen
und mehr in Infrastruktur, Bildung und Forschung zu investieren. Der
Arbeitsmarkt boomt: In diesem Jahr soll die Zahl der Beschäftigten um 300 000
und 2016 um weitere 130 000 auf das Rekordniveau von 43,1 Millionen Erwerbstätigen
steigen, während die Zahl der Arbeitslosen auf 2,79 Millionen beziehungsweise
2,77 Millionen sinken werde.
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