Überall war sie präsent: Ob in den U-Bahnen und Bussen, im
Fernsehen und per Post in zahlreichen bundesdeutschen Briefkästen: Werbung des
Windparkbetreibers Prokon. Das zwischenzeitlich insolvente Unternehmen versprach für seine
Genussrechte eine Verzinsung von bis zu acht Prozent jährlich - und
unzählige Anleger investierten, ohne die
damit verbundenen Risiken im zu kennen. Nun müssen sie um ihr Geld bangen.
Dazu kam es auch unter anderem, weil sich die Finanzaufsicht
BaFin für viele Produkte des sogenannten grauen, also wenig regulierten
Kapitalmarkts nicht als zuständig sah. Das will die Bundesregierung jetzt
ändern und den Verbraucherschutz diesbezüglich zu einer primären Aufgabe der Behörde machen. Kleinanleger
sollen so zukünftig besser vor dubiosen Vermögensanlageangeboten geschützt
werden. Ende Juli legten der
Bundesverbraucherminister Heiko Maas und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
ihren Referentenentwurf für das anvisierte "Kleinanlegerschutzgesetz"
vor.
Verbraucherschützer sowie auch Vertreter der Finanzbranche
loben den Vorstoß: "Dieser Gesetzentwurf ist von außerordentlicher
Tragweite, soll nun doch endlich der kollektive Verbraucherschutz als Aufsichtsziel
der Finanzaufsicht BaFin gesetzlich ordentlich
verankert werden", so laut Frank Dornseifer, Geschäftsführer des
Bundesverbands Alternative Investments. Hierdurch könnten die Transparenz von
Vermögensanlagen erhöht und der Schutz der Anleger vor Vermögensschäden verbessert
werden. Finanzexperte Wolf Brandes der Verbraucherzentrale Hessen, hält den
Entwurf für so ideal, dass "der Gesetzgeber diese Regelung auf alle
Produkte des grauen Kapitalmarkts zukünftig ausdehnen" sollte.
Eine wichtige Verbesserung ist es, so laut Verbraucherschützer
Brandes, dass Beteiligungsprodukte mit Nachschusspflicht gar nicht mehr
öffentlich vertrieben werden dürfen: "Wir halten das für einen guten Weg,
Produkte nicht ganz zu verbieten, aber diese nicht mehr offen zu bewerben zu
dürfen." Im Rahmen einer Privatplatzierung könnten sich dann die Anleger
weiterhin in diese Produkte beteiligen, die sich entsprechend mit den Risiken
auskennen.
Einen Kritikpunkt an dem Papier findet Brandes natürlich dennoch:
"Dass Verbraucher künftig ein Vermögensanlagen-Informationsblatt
unterschreiben sollen, halten wir nicht für sinnvoll." Vielleicht werde dadurch nur der Vermittler aus der
Haftung entlassen, ohne dass wirklich sichergestellt ist, dass der Verbraucher
den Text überhaupt verstanden hat.