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Donnerstag, 18. März 2021

Europa wartet gespannt auf das Urteil der EU-Regulierungsbehörde zum AstraZeneca-Impfstoff

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wird am Donnerstagnachmittag erste Ergebnisse ihrer Untersuchungen veröffentlichen, ob ein Zusammenhang zwischen dem AstraZeneca-Coronavirus-Impfstoff und Blutgerinnseln besteht. Die Meinung der EMA wird in einer Zeit mit Spannung erwartet, in der die Europäische Union inmitten eines Impfstoffmangels auf Millionen Dosen dieses Impfstoffs setzt, die von der britisch-schwedischen Firma AstraZeneca entwickelt wurden. 

Eine Reihe von EU-Ländern, darunter Deutschland, Italien und Frankreich, haben beschlossen, die Verabreichung wegen unbestätigter Berichte über eine erhöhte Rate von Blutgerinnseln bei Empfängerinnen und Empfängern auszusetzen. Bisher haben die EMA und die Weltgesundheitsorganisation erklärt, dass es keine Beweise dafür gibt, dass der Impfstoff schuld ist.

 

EMA-Chef Emer Cook sagte am Dienstag, dass die Aufsichtsbehörde "fest davon überzeugt" sei, dass der Vorteil der weiteren Verwendung des Impfstoffs AstraZeneca COVID-19 die Risiken überwiege. In Deutschland, wo acht Fälle von Blutgerinnseln untersucht werden, verteidigten die Beamten die Entscheidung, die Impfungen bis zur weiteren Untersuchung auszusetzen, schienen jedoch bereit zu sein, sie bald wieder aufzunehmen. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Hanno Kautz, sagte: "Es ist klar, dass die EMA-Entscheidung bindend ist, und natürlich werden wir auch der EMA-Entscheidung folgen."

Donnerstag, 11. Februar 2021

Ehemaliger Nazi in 3.518 Anklagepunkten wegen Mordes angeklagt

Ein 100-jähriger deutscher Mann wurde von Staatsanwälten in der Stadt Neuruppin im nordöstlichen Bundesland Brandenburg bei Berlin, in der er heute lebt, wegen Mordes in 3.518 Fällen angeklagt. Dem Mann werden materielle und vorsätzliche Beiträge zu Morden im Konzentrationslager Sachsenhausen vorgeworfen, wo er in den letzten Jahren des Zweiten Weltkriegs zwischen 1942 und 1945 Wache gewesen sein soll. Sachsenhausen, das 1936 außerhalb Berlins erbaut wurde, diente als Arbeitslager und war berüchtigt für dort durchgeführte medizinische Experimente sowie als Vorlage für die Verwendung von Gaskammern, in denen vor allem später in Auschwitz im heutigen Polen Millionen von Menschen getötet wurden. Das Lager hielt hauptsächlich politische Gefangene sowie Juden, Roma und Homosexuelle. Es wird vermutet, dass rund 200.000 Menschen im Lager inhaftiert waren. Laut dem deutschen Regionalsender NDR sagen Staatsanwälte in Brandenburg, der Mann sei trotz seines Alters bereit, vor Gericht zu stehen

Das deutsche Justizsystem verhinderte jahrelang die Verurteilung von Wachen und Arbeitern auf niedriger Ebene, indem es auf konkreten Beweisen individueller Schuld bestand. Dies änderte sich mit der Verurteilung von John Demjanjuk im Jahr 2011, der Wache im Todeslager Sobibor im von den Nazis besetzten Polen gewesen war. Er wurde wegen 28.000 Mordfällen verurteilt.

Christoph Heubner, Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, sagte über die Anklage vom Montag in Brandenburg: Dieser Fall ist ein wichtiges Beispiel für sehr ältere Überlebende deutscher Konzentrations- und Vernichtungslager. Die Justiz hat kein Ablaufdatum und die Verfolgung von SS-Tätern darf nicht enden, auch im Alter.

Dienstag, 17. Dezember 2019

Pakistanischer Ex-Militärherrscher zum Tode verurteilt

Ein pakistanisches Gericht hat den ehemaligen Militärherrscher Pervez Musharraf wegen Hochverrats in Abwesenheit zum Tode verurteilt, als er 2007 die Notstandsregelung verhängt hatte.
Ein solches Urteil ist das erste in einem Land mit einer Geschichte der Militärherrschaft. Das Militär reagierte verärgert und sagte, das Gerichtsverfahren sei "ignoriert worden".
Der General ergriff 1999 die Macht und war von 2001 bis 2008 Präsident.
Es ist unwahrscheinlich, dass die Strafe ausgeführt wird. Gen Musharraf durfte 2016 Pakistan verlassen und ist in Dubai. Die Anklage wegen Hochverrats ist seit 2013 anhängig. Sie bezieht sich auf die Aufhebung der Verfassung durch Gen Musharraf im Jahr 2007, als er einen Notstand erklärte, um seine Amtszeit zu verlängern.

Donnerstag, 5. September 2019

Missbrauch Lügde: Haftstrafen mit Sicherungsverwahrung für die beiden Hauptangeklagten

Das Landgericht Detmold hat die beiden Hauptangeklagten im Fall des massenhaften Kindesmissbrauchs auf einem Campingplatz in Lügde zu jeweils 12 und 13 Jahren Haft mit Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Die Richter sprachen von hohen Strafen aufgrund der „abscheulichen Taten“. Der 56-jährige Andreas V. aus Bad Pyrmont und Mario S. aus Steinheim wurden wegen 271 Fällen des teils schweren sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig gesprochen. Einige der sexuellen Straftaten, wie Vergewaltigung, wurden von den Tätern gefilmt. Die Taten betreffen 32 Kinder, die zu der Tatzeit teilweise noch im Kindergartenalter waren. Die Zahl der Opfer wird höher geschätzt.

Donnerstag, 5. Januar 2017

Michael Oehme weiß: Kinderlärm kein Grund zur Mietminderung

Urteil zeigt: Nachbarn können bei Kinderlärm keine Mietminderung verlangen

Eltern, insbesondere von Babys und Kleinkindern, können aufatmen: „Völlig gleich, wie laut ihre Kinder sich auch in einer Mietwohnung verhalten und wie sehr sie den Zorn ihrer Nachbarn auf sich ziehen: Ihre Nachbarn haben keine Grundlage, eine geringere Miete zu fordern“, erklärt Kommunikationsexperte Michael Oehme. „Abgesehen davon, dass man schon etwas mehr Toleranz gegenüber Kindern im Generellen verlangen könnte, ist es völlig normal, dass Kinder im Alltag einmal weinen, brüllen, wild herumrennen, stampfen oder poltern“, betont Oehme. So befand das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 41/16, dass all die von Oehme genannten Faktoren teil der Entwicklung eines Kindes sind, was die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 21/2016) bestätigt. In dem vorliegenden Fall ging es um einen klagenden Nachbarn, dem allerdings vom Landgericht verdeutlicht wurde, dass er mit den Geräuschen der Kinder leben müsse. „Dies gilt vor allem, wenn der Nachbar oder die Nachbarin in einem öffentlich geförderten Wohnhaus mit familientauglichen Wohnungen lebt“, betont Michael Oehme. Verhandelt wurde zwischen einer Mieterin einer Erdgeschosswohnung und einer Familie mit Kindern im ersten Stock. Seit dem Einzug der Familie fühlte sich die Frau massiv durch den Kinderlärm gestört, weshalb sie von ihrer Vermieterin 9000 Euro überzahlte Miete zurückverlangte.
Und wenn das nicht genug wäre: Zudem verlangte die Frau die Beseitigung der Lärmbelästigung, was natürlich den Auszug der Familie bedeutet hätte. Bis zum Auszug wollte die Mieterin lediglich die Hälfte ihrer Miete zahlen. Vor Gericht hatte sie offensichtlich keinen Erfolg. Laut Landgericht Berlin befinde sich die Geräuschkulisse im Bereich des sozial zumutbaren. „Diese Entscheidung hängt unmittelbar damit zusammen, dass man sich bei geförderten Wohnraum auf Familien einstellen muss. Fraglich bleibt, ob Richter im Falle eines Luxusappartements anders entschieden hätten, denn soziale Unterschiede sollten hier nicht gemacht werden“, findet Michael Oehme abschließend.