Donnerstag, 22. November 2018

BGH: Schadensersatzanspruch verfällt nicht

„Das hätte der Beklagte sicher nicht erwartet“, so Michael Oehme: Der BGH in Karlsruhe nun nämlich entschieden, dass ein Beklagter auch noch nach Jahren zu Schadenersatz verpflichtet werden kann und selbst dann, wenn keine Fristsetzung durch den Vermieter erfolgte. Im verhandelten Fall ging es um ein Mietverhältnis, das vor sieben Jahren bestand. Der Vermieter hatte wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten (Beschädigungen) gekündigt und Schadenersatz gefordert –  allerdings ohne eine Frist zu setzen. Der Beklagte hatte sich durch zwei Instanzen gekämpft und war schließlich vor den BGH gegangen. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied, dass ein vom Vermieter wegen Beschädigung der Mietsache geltend gemachter Schadensersatzanspruch keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung gegenüber dem Mieter voraussetzt. „Auch wenn es in dem Verfahren nur um rund 5000 Euro ging, dürfte die Entscheidung wegweisend sein“, so Michael Oehme. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen