„Da davon auszugehen
ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in der jetzigen Form für
verfassungswidrig erklärt, wird fieberhaft nach Alternativen gesucht“, erklärt
Michael Oehme. So hätten auch nach Einschätzung von Jürgen Michael Schick,
Präsident des Immobilienverbands IVD, die Karlsruher Verfassungsrichter deutlich
zu erkennen gegeben, dass das geltende Recht nicht mit der Verfassung vereinbar
sei, weil die Einheitswerte von den heutigen Werten stark abweichen. Der IVD
hält allerdings auch den Vorschlag, wonach bei sämtlichen Grundstücken nur der
Bodenwert zu berücksichtigen sei, für verfassungswidrig. „Er begrüßt das Äquivalenzmodell,
auch Südländer-Modell genannt, bei dem sich die Bemessungsgrundlage für die
Grundsteuer aus den Flächen des Grundstücks und des Gebäudes ergeben. Die
verschiedenen Nutzungsarten könnten dabei durch unterschiedliche
Multiplikatoren berücksichtigt werden“, betont Michael
Oehme.
Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Journalist und Fachbuchautor arbeitet er zudem für mehrere Medien. Bei Veranstaltungen ist er ein gefragter Referent und Moderator.
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