Rein pflanzliche
Lebensmittel dürfen kein „Käse“, „Milch“ oder „Joghurt“ mehr im Produktnamen
aufweisen – das EU-Gericht hat nun ein Verbot erteilt
In
dieser Woche macht Kommunikationsexperte Michael Oehme auf einen aktuellen
Beschluss des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufmerksam, laut dem vegane
Produkte künftig nicht mehr unter Namen wie „Pflanzenkäse“ oder „Tofubutter“
verkauft werden dürfen. „Dies bedeutet, dass sämtliche pflanzliche Produkte dem
Verbraucher nicht länger unterschwellig das Gefühl geben dürfen, etwas mit
Milchprodukten gemeinsam zu haben. Der Verbraucherschutz hatte schon lange
dafür plädiert“, weiß Kommunikationsberater Michael Oehme. Der EuGH begründete
seine Entscheidung unterdessen damit, die ursprünglichen Bezeichnungen würden
gegen das europäischen Recht verstoßen. Namensgebungen wie „Milch“, „Butter“,
„Sahne“, „Käse“ und „Joghurt“ seien ausschließlich Produkten vorbehalten, die aus
der "normalen Eutersekretion" von Tieren gewonnen oder
weiterverarbeitet werden. Auslöser für eine entsprechende Klage war das
Unternehmen Tofutown, die vegane und vegetarische Produkte unter Namen wie
„Veggie-Cheese“ verkaufte. „Das haben sich die Wettbewerber nicht länger
gefallen lassen und pochten auf die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“, erklärt
Kommunikationsexperte Michael Oehme weiter. Zu ihrer Verteidigung merkten die Tofutown-Anwälte
an, dass sie in der Bezeichnung ihrer Produkte immer sorgfältig auf deren pflanzlichen
Ursprung hingewiesen hatten. Ein weiteres Argument war, das
Verbraucherverständnis für vegane und vegetarische Produkte hätte sich in den
vergangenen Jahren massiv verändert. „Kein Ernährungstrend hat in den
vergangenen Jahren so viel öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen, wie der
Veganismus“, weiß Michael Oehme. Die Richter befanden die Argumentation für
haltlos und betonten die Verwechslungsgefahr sowie die Intransparenz für den
Verbraucher. In einem weiteren Verfahren soll nun geklärt werden, wie bei Fleisch-
oder Fischerzeugnissen verfahren werden soll.
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