Donnerstag, 9. Juli 2015

Kommunikationsberater Michael Oehme: Schluss mit überteuerten Roaming-Gebühren


Roaming-Gebühren haben sicherlich schon so manchen Menschen den Urlaub vermiest – doch das hat bald ein Ende

Kommunikationsberater Michael Oehme weist darauf hin, dass die EU die Roaming-Gebühren in rund zwei Jahren abschaffen will. „Bereits im Frühjahr 2016 sollen die Roaming-Tarife stark gesenkt werden“, so Oehme. „Nichtsdestotrotz wird es nach wie vor gewisse Ausnahmen geben.“
Roaming-Gebühren entstanden in den frühen Jahren des Mobilfunks. „Um Auslandsgespräche zu übermitteln, verlangten die Telekommunikationskonzerne exorbitante Preise, die so manchen Menschen mit ihrem ersten Handy den Urlaub vermiest haben“, weiß Kommunikationsberater Michael Oehme. Lange Zeit sahen Politik und die Aufsichtsbehörden darüber hinweg. Unverständlich findet Oehme, zumal es durch den technischen Fortschritt auch immer einfacher wurde, eine Verbindung ins Ausland herzustellen. So eilt den Roaming-Gebühren schon seit einigen Jahren der schlechte Ruf voraus, sie seien nur Subventionen für die Telekomkonzerne, welche die Bürger direkt über ihre Telefonrechnung tragen. Ursprünglich wollte das Europaparlament die Roaming-Gebühren Ende des Jahres abschaffen – dank erfolgreicher Lobbyarbeit wurde dies verhindert. Das derzeitige Kompromiss sieht so aus, dass die Roaming-Tarife zunächst deutlich gesenkt werden. Für Telefonate im EU-Ausland darf dann nur noch ein Aufschlag von fünf Cent statt derzeit 19 Cent erhoben werden. Eine SMS darf maximal zwei Cent (derzeit sechs Cent) kosten. Beim mobilen Internet dürfen für jedes heruntergeladene Megabyte nur noch fünf Cent (derzeit 20 Cent) verlangt werden. Ab dem 15. Juli 2017 soll es dann keine Roaming-Aufschläge mehr geben, was allerdings nur innerhalb der Europäischen Union gilt.
Damit die Konzerne nicht ganz leer ausgehen, soll jedoch das permanente Roaming unterbunden werden. „Fraglich ist, ob sich die entsprechenden Konzerne damit zufrieden geben werden“, so Michael Oehme. Positiv bewertet Oehme, dass das Drosseln und Blockieren von Inhalten möglich ist, wenn es sich etwa um Kinderpornografie handelt oder wenn Daten im Zuge einer Cyberattacke transportiert werden.

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