Seit
dem Jahre 2000 gilt das Verbot, ein Mobiltelefon im Straßenverkehr zu benutzen –
hinter Steuer. Dieses Gesetz gilt nun allerdings nicht, wenn das Fahrzeug stehe und der
Motor ausgeschaltet sei. Vor dem Start des Motors müsse das Handy wieder
weggelegt werden, erklärt das Amtsgericht Dortmund. Grundlage war der Fall
eines 22 Jahre alten Autofahrers, der im
April 2013 an einer roten Ampel gehalten hatte, wobei der Motor des Fahrzeugs
aufgrund einer ECO-Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet wurde – während er ein
Telefonat via Handy führte.
Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Journalist und Fachbuchautor arbeitet er zudem für mehrere Medien. Bei Veranstaltungen ist er ein gefragter Referent und Moderator.
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