Dienstag, 28. Oktober 2014

Michael Oehme / Pressearbeit: Gericht erlaubt Handy am Steuer bei automatisch abgeschaltetem Motor



Seit dem Jahre 2000 gilt das Verbot, ein Mobiltelefon im Straßenverkehr zu benutzen – hinter Steuer. Dieses Gesetz gilt nun allerdings nicht, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei. Vor dem Start des Motors müsse das Handy wieder weggelegt werden, erklärt das Amtsgericht Dortmund. Grundlage war der Fall eines 22 Jahre alten Autofahrers, der im April 2013 an einer roten Ampel gehalten hatte, wobei der Motor des Fahrzeugs aufgrund einer ECO-Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet wurde – während er ein Telefonat via Handy führte.

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