Kaltmiete
senken und Neubauten bezahlbar machen – so sieht der Deutschlandplan aus
Das politische Maßnahmepaket zum Wohnungsneubau sieht
eine deutliche Absenkung von Kaltmieten und Neubauwohnungen vor. „Ziel ist es,
auf die Durchschnittsverdiener einzugehen und Mietwohnungen in Großstädten und
Metropolregionen bezahlbar zu machen“, erklärt der PR-Experte Michael Oehme.
Beteiligt an diesem Abkommen waren der Deutsche Mieterbund (DMB), die
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IGBAU), der Zentralverband Deutsches
Baugewerbe (ZDB), der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
(GdW), der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), der
Bundesverband Deutscher
Baustoff-Fachhandel (BDB) und die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und
Wohnungsbau (DGfM).
Eine vorangegangene Studie des Pestel-Instituts in
Hannover namens „Mietwohnungsbau 2.0 – Bezahlbarer Wohnraum durch Neubau“
verdeutlicht die erforderlichen Maßnahmen für einen attraktiven Wohnungsneubau
mit gleichbleibend niedrigen Zinsen. Demnach würden eine Verbesserung der
steuerlichen Abschreibungsbedingungen, eine Reduzierung der Baulandkosten und
verbesserte Finanzierungskonditionen einen enormen Preiseffekt auf dem
Mietwohnungsmarkt ins Rollen bringen. Im Idealfall könnten die Kaltmieten in
Neubauten bis zu 4,14 Euro pro Quadratmeter gesenkt werden. Grundvoraussetzung
wäre ein Paket kombinierter Maßnahmen. „Für den Staat würde sich das Vorhaben
allemal rechnen, da beim Mietwohnungsbau rund ein Drittel der
Investitionssummen über Steuern und Sozialabgaben wieder zurück fließen“, so
Oehme weiter.
Vor allem in den Boomstädten müssten bundesweit 40.000
Mietwohnungen im Jahr zusätzlich errichtet werden, um der steigenden Nachfrage
überhaupt gerecht zu werden. Doch damit Wohnungsneubau im mittleren
Preissegment langfristig bestehen kann, müssen die politischen
Rahmenbedingungen gegeben sein. „In vielen deutschen Städten ist der Bau von
Wohnungen im mittleren Preissegment unmöglich geworden. Preistreiber ist vor
allem der Staat, der mit immer neuen Gesetzen und Auflagen die Errichtung von
Wohnhäusern immer teurer macht“, bestätigt Michael Oehme.
Zeitgleich hat die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes
Bauen (ARGE) seine Studie „Optimierter Wohnungsbau“ veröffentlicht. Diese zeigt auf, aufgrund welcher Faktoren
die Baukosten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind:
Energiesparauflagen, kommunale Vorgaben (beispielsweise für Stellplätze) und
der generelle Andrang sind hierbei nur einige Beispiele.
Auf mich klingt das irgendwie nach Sozialismus. Klar müssen Mieten bezahlbar bleiben. Aber wenn ich die Statistiken der letzten Jahre sehe, dann sind die doch nur in den absolut gefragten Metropolen so deutlich gestiegen. Und da ist es doch der Grund und Boden, der den Bau so teuer macht. Warum verpflichtet sich der Staat nicht, Grund und Boden zur Verfügung zu stellen, so im Erbaurechtverfahren? Dann könnten auch wieder Wohnungen entstehen.
AntwortenLöschenHey Schlauli, keine schlechte Idee mit dem Staat, der seinen Grund und Boden sozusagen kostenfrei zur Verfügung stellt. Aber ist nicht eher das sozialistisches Gedankengut? Ich finde mit dem neuen Gesetz will der Staat seine Bürger schützen. Und das ist auch gut so. Schaun wir doch in andere Länder. Da werden Menschen aus den Innenstädten regelrecht vertrieben, die sich das nicht leisten können. Also ich bin mit dem neuen Gesetz total einverstanden.
AntwortenLöschenIch verstehe die Vorgehensweise nicht. Warum sollen die Mieten jetzt beschnitten werden? Das erhöht doch nicht zwangsweise das Angebot, macht sie nur für Vermieter uninteressanter. Warum werden nicht mehr Anreize geschaffen oder Maßnahmen ermöglicht wie Schlauli sie nennt (siehe oben). Aber vielleicht blicken da andere mehr durch als ich
AntwortenLöschenVöllig skurril gehen mal wieder die Holländer mit diesem Thema um, wie Reiner Reichel im Handelsblatt schreibt: Die niederländische Regierung will frisches Kapital in den Wohnungsmarkt lenken. Besitzerwechsel sollen forciert werden. Daher werden Wohnungen, die der Mietpreisbindung unterliegen, nun besteuert. Die Vermieter müssen jedes Jahr knapp 0,4 Prozent des Wohnungswertes als Steuer abführen bis maximal 15 Millionen Euro. Nun gehen Experten wie Harro Coppens von der auf Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei AKD davon aus, dass Vermieter Wohnungen verkaufen müssen, um die Steuer bezahlen zu können. Gleichzeitig dürfen sie auch Wohnungen, die der Mietpreisbindung unterliegen, verkaufen. Das erleichtert Transaktionen, weil Mehrfamilienhäuser sowohl aus regulierten, unregulierten als auch Eigentumswohnungen bestehen können.
AntwortenLöschenDie Höhe der preisgebundenen Miete hängt von Bewertungspunkten für die Wohnung ab. Die Skala reicht von 40 bis 250 Punkten, nach der sich die Maximalmiete pro Monat von 193 Euro am unteren Ende bis zu 1 285 Euro am oberen Ende bemisst. Doch nur die Skala bis 143 Punkte ist relevant, die eine Maximalmiete von 699 Euro im Monat auslöst. Bei höherer Punktzahl sei die Miethöhe in der Praxis frei verhandelbar, erläutert Coppens.