Freitag, 20. September 2013

Pressearbeit Michael Oehme: BGH begrenzt Rückkaufwerte bei gekündigten Versicherungen


Sozusagen Leitplanken gesetzt hat der BGH in einem Urteil, bei dem es um die Begrenzung möglicher Rückkaufwerte ging. Der Kläger hatte eine höhere Erstattung gefordert. Dem widersprach der BGH. Im Kern geht es darum, dass die Versicherungswirtschaft im Sinne der vertragstreuen Kunden nicht noch höhere Belastungen hinnehmen muss und die Richter daher eine "Kostenbelastung" der Versicherten von 50 Prozent des Deckungskapitals als angemessen ansahen. Das mag zwar nicht im Sinne der kündigenden Versicherten sein, aber verhindert wohl weitere Forderungen an die ohnehin belastete Assekuranz.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen