Sozusagen Leitplanken gesetzt hat der BGH in einem Urteil,
bei dem es um die Begrenzung möglicher Rückkaufwerte ging. Der Kläger
hatte eine höhere Erstattung gefordert. Dem widersprach der BGH.
Im Kern geht es darum, dass die Versicherungswirtschaft im Sinne der
vertragstreuen Kunden nicht noch höhere Belastungen hinnehmen muss
und die Richter daher eine "Kostenbelastung" der Versicherten von 50
Prozent des Deckungskapitals als angemessen ansahen. Das mag
zwar nicht im Sinne der kündigenden Versicherten sein, aber
verhindert wohl weitere Forderungen an die ohnehin belastete Assekuranz.
Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Journalist und Fachbuchautor arbeitet er zudem für mehrere Medien. Bei Veranstaltungen ist er ein gefragter Referent und Moderator.
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