Sozusagen Leitplanken gesetzt hat der BGH in einem Urteil,
bei dem es um die Begrenzung möglicher Rückkaufwerte ging. Der Kläger
hatte eine höhere Erstattung gefordert. Dem widersprach der BGH.
Im Kern geht es darum, dass die Versicherungswirtschaft im Sinne der
vertragstreuen Kunden nicht noch höhere Belastungen hinnehmen muss
und die Richter daher eine "Kostenbelastung" der Versicherten von 50
Prozent des Deckungskapitals als angemessen ansahen. Das mag
zwar nicht im Sinne der kündigenden Versicherten sein, aber
verhindert wohl weitere Forderungen an die ohnehin belastete Assekuranz.
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