Handyverträge führen immer wieder
zu Problemen zwischen dem Kunden und dem Telekommunikationsanbieter. Meist
treten diese Probleme zum Vertragsende auf. In dem Fall, der die Rechtsanwälte
der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin kürzlich erreichte, hatte eine
24-jährige Frau einen günstigen Mobilfunkvertrag bei Vybemobile abgeschlossen.
Vybemobile ist eine Marke der E-Plus Service GmbH & Co. KG aus Potsdam. Zum
Ende der Vertragsbeziehung kam es zu unterschiedlichen Kontaktaufnahmeversuchen
seitens der Mandantin, die sich selbst nach Potsdam begab, um dort Mitarbeiter
der Vybemobile zu erreichen. Diese gelang ihr jedoch nicht in dem vorgestellten
Ausmaße. Die Mandantin kündigte daraufhin den Mobilfunkvertrag zum Laufzeitende
fristgemäß. Die Kündigung wurde jedoch seitens Vybemobile nicht akzeptiert. Es
wurden weitere Gebühren geltend gemacht. Dies endete letztendlich in einer
Klage der SNT Inkasso- und Forderungsmanagement GmbH & Co. KG gegen die
24-jährige Mandantin vor dem Amtsgericht Spandau.
Zudem trug die SNT Inkasso- und Forderungsmanagement GmbH für die E-Plus Service GmbH & Co. KG einen Betrag von 282,00 € bei der Schufa Holding AG als Negativeintrag mit Ereignisdatum 21.09.2012 ein. Ein weiterer Eintrag in Höhe von 335,00 € erfolgte zum 15.10.2012. Der Basisscore der betroffenen Mandantin verschlechterte sich auf 16 %.
Hierauf wandte sich die betroffene Mandantin an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Gründungspartner der Berliner Kanzlei Dr. Schulte und Partner, den sie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen vor dem Amtsgericht Spandau und auch in Bezug auf den Schufa-Negativeintrag beauftragte. Bei dem ersten Gerichtstermin kam es zu keiner Entscheidung, da die Klage aus Sicht des Amtsgerichts Spandau bereits unschlüssig war. Ein weiterer Verhandlungstermin wurde festgesetzt.
Erfolgreiche Löschung aus Kulanz
Auf das Schreiben der Kanzlei Dr.
Schulte und Partner Rechtsanwälte reagierte die SNT Inkasso über deren
Rechtsanwälte und ließ mitteilen, dass Ansprüche auf Löschung der
Schufa-Einträge nicht bestehen würden, weiterhin wurde jedoch mitgeteilt, dass
die SNT den Eintrag im Auftrag der E-Plus Service GmbH & Co. KG aus Kulanz
zur Löschung gebracht habe. Dies konnte die Abfrage der Daten der betroffenen
Mandantin unter meine-schufa.de bestätigen. Der Scorewert der betroffenen Mandantin
stieg rapide an und zwar auf einen Basisscore von 95,76 %, damit war die
wirtschaftliche Handlungsfähigkeit wieder hergestellt.
Den Vorgang kommentiert
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann wie
folgt:
"Bei geringen Forderungshöhen
machen sich Telekommunikationsunternehmen oftmals nicht die Mühe, eine
vernünftige Eintragungspraxis, die aber nach § 28 a Abs. 1 BDSG notwendig wäre,
auch durchzuführen. Diese Fehler führen dann dazu, dass der Betroffene meist
gar nichts von dem Schufa-Negativeintrag weiß und diesen auch nicht verhindern
kann. Ein solch rechtswidriges Vorgehen gehört selbstverständlich zu einem
Anspruch auf Widerruf des Schufa-Eintrages. Ist dem Betroffenen Schaden durch
die Negativeintragung entstanden, kann auch nach § 7 BDSG ein
Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden."
Betroffene, die Negativeinträgen
von Banken, Inkassounternehmen oder auch Telekommunikationsdienstleistern
ausgesetzt sind, sollten sich in jedem Fall an einen Spezialisten wenden, der
Erfolge im Bereich der Löschung von Schufa-Negativeinträge ausweisen kann. Die
Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ist seit mehreren Jahren in dem
Bereich Schufa-Recht und Datenschutz tätig und konnte bereits zahlreichen
Betroffenen helfen. Rechtsanwalt Dr. Tintemann publiziert wichtige
Entscheidungen bereits seit Jahren in der Zeitschrift Verbraucher und Recht.
Erst kürzlich erschien in der Juniausgabe der Verbraucher und Recht des
Jahrganges 2013 sein Artikel "Zur Rechtswidrigkeit doppelter
Negativ-Einträge bei der Schufa Holding AG".
V.i.S.d.P.
Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht
Sofortkontakt Dr. Schulte und
Partner unter 030-715 206 70
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
und Partner Rechtsanwälte
Malteserstrasse 170/172
12277 Berlin
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
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