Donnerstag, 6. Dezember 2012

Michael Oehme: Diskussion um NPD-Verbot


Die Bundesregierung will im ersten Quartal 2013 entscheiden, ob sie sich einem Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschland anschließen wird. Zuvor hatten sich die 16 Regierungschefs einstimmig dafür ausgesprochen. 

Bundeskanzlerin Merkel begründete das Zögern der Bundesregierung damit, dass es "rechtliche Risiken" gebe. Das von Bund und Ländern zusammengetragene Material, das die Verfassungswidrigkeit der NPD beweisen soll, bezeichnete die Kanzlerin als "eindrucksvolle Faktensammlung". Unabhängig von der möglichen Einleitung eines Verbotsverfahren und seines Ausgangs sei der Kampf gegen den Rechtsextremismus eine "gemeinsame Aufgabe für unsere gesamte Gesellschaft", betonte sie.

Das erste NPD-Verbotsverfahren scheiterte 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht, weil das vorgelegte Beweismaterial von zahlreichen Informanten des Verfassungsschutzes stammte, die zugleich hochrangige Funktionen in der NPD bekleideten.

Für riskant halten Ministerpräsidenten und Innenminister vor allem eine mögliche Klage der NPD vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Diesen Schritt hat die rechtsextreme Partei für den Fall angekündigt, dass sie in Deutschland für verfassungswidrig erklärt werden sollte.

By VL/ Michael Oehme

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