Die Bundesregierung will im ersten Quartal 2013 entscheiden, ob sie sich
einem Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei
Deutschland anschließen wird. Zuvor hatten sich die 16 Regierungschefs
einstimmig dafür ausgesprochen.
Bundeskanzlerin Merkel begründete das Zögern der Bundesregierung damit,
dass es "rechtliche Risiken" gebe. Das von Bund und Ländern
zusammengetragene Material, das die Verfassungswidrigkeit der NPD beweisen
soll, bezeichnete die Kanzlerin als "eindrucksvolle Faktensammlung".
Unabhängig von der möglichen Einleitung eines Verbotsverfahren und seines
Ausgangs sei der Kampf gegen den Rechtsextremismus eine "gemeinsame
Aufgabe für unsere gesamte Gesellschaft", betonte sie.
Das erste NPD-Verbotsverfahren
scheiterte 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht, weil das vorgelegte
Beweismaterial von zahlreichen Informanten des Verfassungsschutzes stammte, die
zugleich hochrangige Funktionen in der NPD bekleideten.
Für riskant halten Ministerpräsidenten und Innenminister vor allem eine
mögliche Klage der NPD vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Diesen
Schritt hat die rechtsextreme Partei für den Fall angekündigt, dass sie in
Deutschland für verfassungswidrig erklärt werden sollte.
By VL/ Michael Oehme
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