Wer über das Internet versucht, Beschäftigte abzuwerben, muss mit
Geldstrafen rechnen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte einen Mann, der
über das Business-Netzwerk Xing versucht hatte, Mitarbeiter eines Konkurrenten
zu rekrutieren.
Das Internet ist ein Marktplatz für Bewerber und Arbeitgeber.
Doch wer in wettbewerbswidriger Weise über das Internetnetzwerk Xing
Mitarbeiter eines Konkurrenzunternehmens anschreibt, kann zu "erheblichen
Zahlungen" verpflichtet werden.
Das Landgericht Heidelberg entschied in einem am Freitag veröffentlichten
Urteil, dass bei einer Abwerbung in bestimmten Fällen eine unzulässige
geschäftliche Handlung vorliegt. Ein Wettbewerber hat Anspruch auf Unterlassen
gemäß dem Gesetz gegen den lauteren Wettbewerb sowie Anspruch auf Zahlung der
Abmahnkosten. Das Gericht gab damit einem Unternehmen aus dem
IT-Bereich recht.
Zwei Mitarbeiter der Firma waren von einem Mitarbeiter eines anderen
Unternehmens angeschrieben worden. Er hatte offensichtlich versucht, die beiden
Beschäftigten abzuwerben. In bestimmten Fällen könne eine solche Abwerbung
unzulässig sein, urteilte das Gericht. Der abwerbende Mitarbeiter muss nun 600
Euro an die Klägerin und 75 Prozent der Kosten für den
Rechtsstreit zahlen.
Demnach schrieb er über das Nachrichtenprofil seiner Firma: "Sie
wissen ja hoffentlich, in was für einem Unternehmen Sie gelandet sind. Ich
wünsche Ihnen einfach mal viel Glück. Bei Fragen gebe ich gerne Auskunft."
Diese Formulierung wertete das Gericht als "wettbewerbswidrige
Herabsetzung" des Arbeitgebers der Empfänger.
By VL/ Michael Oehme
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