Die Kritik am Arbeitgeber im sozialen Internet-Netzwerk Facebook
rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm
entschieden. Wie das Gericht mitteilte, stuften die Richter die Äußerungen
eines Auszubildenden aus Bochum als Beleidigung ein.
Der junge Mann hatte auf seiner Facebook-Seite seinen Arbeitgeber als
Menschenschinder und Ausbeuter bezeichnet. Weiter schrieb er im Internet, dass
er „dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen“müsse.
Daraufhin hat das Gericht hat keine Revision zugelassen.
In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht Bochum eine fristlose
Kündigung noch aufgehoben. Das Gericht hatte zwar die Äußerungen als
beleidigend eingestuft. Die Richter erkannten aber im gesamten Inhalt des
Facebook-Profils eine unreife Persönlichkeit des Klägers und mangelnde
Ernsthaftigkeit.
Doch schließlich hat die öffentliche Missbilligung den
27-jährigen seinen Arbeitsplatz gekostet.
By VL/ Michael Oehme
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