Donnerstag, 18. Februar 2021

Luftangriff auf Kunduz: EMRK findet deutsche Reaktion angemessen

Zahlreiche afghanische Zivilisten wurden 2009 getötet, als ein deutscher Befehlshaber einen NATO-Luftangriff auf zwei gestohlene Kraftstofftanker befahl. Deutsche Gerichte haben wiederholt Angebote der Familien der Opfer abgelehnt, Schadensersatz zu zahlen. Nun entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) am Dienstag, dass der deutsche Offizier hinter dem Streik nicht unangemessen gehandelt hat 

Der Fall wurde von einem Afghanen, Abdul Hanan, zur EMRK gebracht, der bei dem Luftangriff zwei Kinder verlor. Der Mann argumentierte, dass Deutschland das Recht seines Sohnes auf Leben sowie sein Recht auf Schadensersatz verletzt habe. Das in Straßburg ansässige Gericht stellte fest, dass Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention "nicht verletzt" wurde. Sie fügten hinzu, dass die deutschen Behörden die Anforderungen "einer wirksamen Untersuchung" der Rechtecharta "erfüllt" hätten. In ihrer Entscheidung erklärte die EMRK, sie habe "keinen Grund, an den Feststellungen deutscher Staatsanwälte und der Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts zu zweifeln", dass in dem Fall keine zusätzlichen Zeugen benötigt würden. Das Urteil ist endgültig und kann nicht angefochten werden. 

 

Ein deutscher Kommandant befahl amerikanischen Jets, die Lastwagen zu zerstören, was zu einer großen Explosion führte. Obwohl ursprünglich berichtet wurde, dass viele der Getöteten Taliban-Kämpfer waren, wurde später bekannt, dass die meisten Toten Zivilisten waren. Der Anwalt der Bundesregierung hatte argumentiert, der Streik sei im Auftrag der Vereinten Nationen durchgeführt worden und nicht unter die deutsche Gerichtsbarkeit gefallen. Die deutsche Staatsanwaltschaft untersuchte Klein nach deutschem Strafrecht, stellte die Ermittlungen jedoch 2010 ein. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen