Dienstag, 14. Januar 2020

Steuerfreibeträge in 2020

Grundsätzlich sind Steuererklärungen auch in 2020 freiwillig. Allerdings nur dann, wenn das Einkommen bei Ledigen nicht mehr als 11.900 Euro im Jahr beträgt und bei Verheirateten 22.600 Euro. Dabei steigt in 2020 der Grundfreibetrag, also der Betrag, für den keine Steuern zu entrichten ist, ebenfalls an. Bis 9.408 Euro sind von Ledigen generell keine Steuern zu bezahlen. Bei verheirateten Paaren beträgt der Grundfreibetrag 18.816. Hinzu kommen noch Freibeträge für Kinder.

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