Zwei junge Männer, heute zwischen 27 und 30, waren im Februar 2016 mit bis zu 170 Kilometer pro Stunde über den Berliner Kurfürstendamm gerast und hatten dabei einen 69-jährige Fahrer eines Jeeps getötet. Sein Sohn ist Nebenkläger im Prozess. Er verstarb noch am Unfallort, die beiden Raser, die seitdem in Untersuchungshaft sitzen, verletzten sich nur leicht. Nun urteilte das Landgericht Berlin bereits zum zweiten Mal, es handle sich um Mord. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte einen bedingten Tötungsvorsatz als nicht ausreichend empfunden. Seit Oktober 2017 gibt es den Paragrafen 315d im Strafgesetzbuch, welche Teilnehmer illegaler Autorennen wesentlich härter verurteilt.
Ein normaler Mensch würde […] kotzen, wenn er gerade eine Milliarde versemmelt hätte. Das Pendant zu kriminellen Psychopathen bildet die Gruppe der hoch funktionalen „erfolgreichen Psychopathen. Der Schaden, den sie aber in unserer Gesellschaft anrichten, ist immens.“ Der Psychopath geht unverdrossen nach Hause und denkt nicht mehr daran.“
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Dienstag, 26. März 2019
Autorennen auf dem Berliner Ku’damm: Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt
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