Dienstag, 7. August 2018

Michael Oehme: EU wehrt sich gegen US-Sanktionen gegen den Iran

Auf die Wiedereinsetzung der US-Sanktionen gegen den Iran hat die EU mit Widerstand reagiert 

In dieser Woche beschäftigt sich Kommunikationsexperte Michael Oehme mit dem Thema US-Sanktionen gegen den Iran. „Die Außenminister planen sogar, ein altes Abwehrgesetzt wieder in Kraft treten zu lassen, um die europäischen Unternehmen gegen die von US-Präsident Donald Trump angedrohten Strafen zu schützten“, so Michael Oehme. Demnach erklärte die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini in einer gemeinsamen Stellungnahme mit SPD-Bundesaußenminister Heiko Maas, dem französischen Außenminister Jean-Yves Le Drian sowie dem britischen Außenminister Jeremy Hunt, die EU bedauere die Wiedereinsetzung der Sanktionen „zutiefst“ und sei „entschlossen“ europäische Unternehmen, die an "rechtmäßigen" Geschäften mit dem Iran beteiligt seien, vor negativen Auswirkungen der US-Entscheidung zu schützen. „Eine reaktivierte Verordnung soll die europäischen Unternehmen vor den wirtschaftlichen Maßnahmen der USA schützen. Die US-Sanktionen gelten als extraterritorial. EU-Unternehmen, die in Iran rechtmäßig geschäftlich tätig sind, sollen verschont bleiben“, so Kommunikationsexperte Oehme weiter. Weiter hieß es in der Erklärung der EU, die verbliebenen Vertragsparteien sehen sich "verpflichtet, die unter anderem an der Aufrechterhaltung effektiver Finanzkanäle mit Iran sowie an der Weiterführung iranischer Öl- und Gasexporte zu arbeiten“. Die EU wolle ihre „Arbeit fortführen, auch mit Drittstaaten, die daran interessiert sind, das iranische Nuklearabkommen zu unterstützen und Wirtschaftsbeziehungen mit Iran aufrechtzuerhalten“. In den kommenden Wochen gehe es darum, die Bemühungen „zu intensivieren und auf Ministerebene zu überprüfen“. 


„Der Punkt ist, dass die Aufhebung der Sanktionen ein entscheidender Schlüsselpunkt im Atomabkommen mit dem Iran sind. Es geht also nicht nur um Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Land, sondern auch um die Menschen, die dort leben. Im Mai hatte Trump den Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen erklärt und die Sanktionen angekündigt. Deutschland, Frankreich und Großbritannien bestanden auf Ausnahmen für europäische Unternehmen, was die USA ablehnten“, erklärt Michael Oehme weiter. „In einer EU-Verordnung von 1996 heißt es jedoch, dass europäische Unternehmen US-Sanktionsdrohungen ignorieren dürfen. Des Weiteren können sie durch potentiell entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden. Dies bedeutet, dass Urteile ausländischer Gerichte wegen eines Verstoßes in der EU nicht anerkannt werden“, so Michael Oehme abschließend.

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