Donnerstag, 10. Mai 2018

Neuregelung für Familiennachzug

In dieser Woche macht Michael Oehme auf einen Kabinettsbeschluss aufmerksam, laut dem Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus wieder Angehörige nach Deutschland nachholen dürfen. Ab dem 1. August kann monatlich 1000 Menschen der Zuzug ermöglicht werden. Dazu zählen Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen, die aus humanitären Gründen kommen dürfen. Dies bedeutet, dass die Familie beispielsweise seit langem getrennt ist, ein Kind direkt betroffen ist, jemand krank oder pflegebedürftig ist oder sich dessen Leib, Leben oder Freiheit in ernsthafter Gefahr befinden.

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