Die Einheitswerte dienen unter anderem der Ermittlung der
Grundsteuer für Immobilien. Für die Kommunen ist die Grundsteuer mit einem
Gesamtanteil von zehn bis 15 Prozent des Gesamtetats eine wichtige Einnahmequelle.
Grundsätzlich ist zwischen der Grundsteuer A für land- und
forstwirtschaftliches Vermögen und der Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare
Grundstücke und Gebäude zu unterscheiden. „Um mehr Möglichkeiten
für Städte und Gemeinden zu schaffen, die Verfügbarmachung von Grundstücken für
Wohnzwecke zu verbessern, soll nun auch noch die Grundsteuer C eingeführt
werden“, erklärt Kommunikationsexperte Michael Oehme. Im Endeffekt soll die Grundsteuer C der Spekulation mit freien
Flächen einen Riegel vorschieben. Solche Flächen würden in Zukunft mit höheren
Abgaben belegt als bebaute Grundstücke.
Das, so die Hoffnung der Koalitionäre, mache es für Baulandeigentümer
unattraktiv, auf weiter steigende Grundstückspreise zu warten, statt Projekte
zur realisieren. „Es schockt aber auch Investoren ab statt sie für
Investitionen zu gewinnen. Unter Druck,
das zeigt die Praxis, sinkt die Investitionsbereitschaft eher“, so Oehme
weiter. Allein die Grundsteuer B brachte 2016 laut
Statistischem Bundesamt etwa 13,3 Milliarden Euro in die kommunalen
Kassen. Käme es zu einem Urteil aus Karlsruhe und es läge keine alternative
Berechnungsmethode vor, könnte dies zu einem totalen Ausfall der Grundsteuern
führen. Fachleute arbeiten daher fieberhaft an einer Lösung.
Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Journalist und Fachbuchautor arbeitet er zudem für mehrere Medien. Bei Veranstaltungen ist er ein gefragter Referent und Moderator.
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Dienstag, 13. März 2018
Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle für Kommunen
Labels:
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