Dienstag, 13. März 2018

Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle für Kommunen

Die Einheitswerte dienen unter anderem der Ermittlung der Grundsteuer für Immobilien. Für die Kommunen ist die Grundsteuer mit einem Gesamtanteil von zehn bis 15 Prozent des Gesamtetats eine wichtige Einnahmequelle. Grundsätzlich ist zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und der Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude zu unterscheiden. „Um mehr Möglichkeiten für Städte und Gemeinden zu schaffen, die Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern, soll nun auch noch die Grundsteuer C eingeführt werden“, erklärt Kommunikationsexperte Michael Oehme. Im Endeffekt soll die Grundsteuer C der Spekulation mit freien Flächen einen Riegel vorschieben. Solche Flächen würden in Zukunft mit höheren Abgaben belegt als bebaute Grundstücke. Das, so die Hoffnung der Koalitionäre, mache es für Baulandeigentümer unattraktiv, auf weiter steigende Grundstückspreise zu warten, statt Projekte zur realisieren. „Es schockt aber auch Investoren ab statt sie für Investitionen zu gewinnen. Unter Druck, das zeigt die Praxis, sinkt die Investitionsbereitschaft eher“, so Oehme weiter. Allein die Grundsteuer B brachte 2016 laut Statistischem Bundesamt etwa 13,3 Milliarden Euro in die kommunalen Kassen. Käme es zu einem Urteil aus Karlsruhe und es läge keine alternative Berechnungsmethode vor, könnte dies zu einem totalen Ausfall der Grundsteuern führen. Fachleute arbeiten daher fieberhaft an einer Lösung.

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