Donnerstag, 8. September 2016

Michael Oehme: BGH verteidigt Meinungsfreiheit

Aus einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes (BGH) (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-050.html) entnehmen wir, dass die höchsten Richter die Meinungsfreiheit nun doch über die Angst stellen, man könne durch Äußerungen persönlich oder wirtschaftlich geschädigt werden. Wichtig ist, dass es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt, beispielsweise die Ergebnisse eines gewonnenen Prozesses. Diese Aussagen ständen nach Einschätzung der Richter dem Meinungsäußerer frei, auch wenn es sich um Vorgänge aus der Sozialsphäre handelt. 

Das Urteil im Originallaut

Mit heute (29. Juni 2016) veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung stattgegeben, mit der dem Beschwerdeführer die Behauptung wahrer Tatsachen über einen drei Jahre zurückliegenden Rechtsstreit auf Internet-Portalen untersagt worden war. Die Fachgerichte haben die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit nicht hinreichend gewürdigt. Die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung wird bei der Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre regelmäßig erst überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht.


Im Einklang mit dem Grundgesetz


Der BGH hat hier ein wichtiges Urteil gesprochen. Was wahr ist, sollte auch gesagt werden können. Das ist im Web nichts anderes als auf der Straße und verhindert, dass immer mehr Menschen in die Anonymität abdriften. 

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