Dienstag, 17. Mai 2016

Michael Oehme / Pressearbeit: Erster Beschluss in Sachen Böhmermann


Das Landgericht Hamburg hat eine erste Entscheidung hinsichtlich des "Schmähgedicht" von Jan Böhmermann getroffen. So bleiben zwar einige Aussagen erlaubt, der größte Teil wird jedoch verboten. Angesehen von dem Presseverfahren in Mainz, droht Böhmermann allerdings noch der Verdacht auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts.

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