Das Landgericht Hamburg hat eine erste Entscheidung
hinsichtlich des "Schmähgedicht" von Jan Böhmermann getroffen. So
bleiben zwar einige Aussagen erlaubt, der größte Teil wird jedoch verboten. Angesehen
von dem Presseverfahren in Mainz, droht Böhmermann allerdings noch der Verdacht
auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts.
Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Journalist und Fachbuchautor arbeitet er zudem für mehrere Medien. Bei Veranstaltungen ist er ein gefragter Referent und Moderator.
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