Was Versicherungskunden durch das Rekordtief erwartet
St.Gallen, 18.05.2016. Der
Kommunikationsexperte Michael Oehme macht darauf aufmerksam, dass der
Garantiezins für klassische Lebensversicherungen hierzulande erneut gesenkt werden
soll - und das sogar stärker als bisher angenommen. Laut Informationen der
Deutschen Presse-Agentur hat das Bundesfinanzministerium vor, den Höchstrechnungszins,
der umgangssprachlich auch Garantiezins genannt wird, für die Anbieter von
Kapitallebensversicherungen von aktuell 1,25 Prozent auf nur noch 0,9 Prozent
zu senken. Versicherungen könnten dann nur noch diesen Wert in ihren
Deckungsrückstellungen berücksichtigen, was auf einen Garantiezins in gleicher
Höhe hinausläuft. „Die Anpassung ist ein Resultat der Niedrigzinsphase und
spiegelt zudem die derzeitigen Marktverhältnisse wider. Versicherungen können
dabei nur sehr eingeschränkt auf Volatilitäten reagieren, haben nur sehr
eingeschränkte Investitionsmöglichkeiten und erzielen somit kaum mehr erträgliche
Verzinsungen“, so Michael Oehme. Zudem sei der Garantiezins ein Signal für derzeit
überhaupt erzielbare Renditen, was sich direkt auch auf die Überschussanteile
auswirkt. „Viele Versicherte werden faktisch eine Nullrunde in Kauf nehmen
müssen“, so Oehme. Als alternative Anlageform zur Ergänzung der
Altersabsicherung sei die Kapitallebensversicherung daher kaum noch zu
empfehlen.
Unterdessen halten Aktuare eine
solche Absenkung für aktuariell angemessen und schlagen vor, die Zinssenkung
nicht schon zum 1. Januar 2017 vorzunehmen, sondern auf den 1. Juli 2017 zu
verschieben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hatte die
Pläne nach Bekanntgabe als zu weitgehend kritisiert. Wie der Verband mitteilte,
erzielten Lebensversicherer im Branchendurchschnitt bei der Neuanlage 2015 eine deutlich
über dem Höchstrechnungszins liegende Verzinsung von mehr als zwei Prozent.
Zwischenzeitlich stand sogar die Überlegung im Raum, den Garantiezins
vollständig abzuschaffen - diese Idee fand jedoch keinen Anklang. Als weiteren
Faktor nennt Michael Oehme die
europaweit einheitlichen strengeren Eigenkapitalvorschriften („Solvency II“)
für Versicherungen. „Solvency II wurde von der EU-Kommission ins Leben gerufen,
um eine einheitliche Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa zu schaffen.
Hierbei geht es vor allem um Solvabilitätsvorschriften, also die Überwachung der Kapitalausstattung der Versicherungsunternehmen sowie die Eigenmittelausstattung von
Versicherungsunternehmen“, erklärt Michael Oehme abschließend. Dies mache die
Versicherer vorsichtiger, was nach Meinung von Fachleuten zu weiteren
Zinseinschränkungen führen dürfte. Die Kapitallebensversicherung kämpft ums
Überleben.
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