Warum die Lebensmittelkette an den Pranger
gestellt wird
St. Gallen,
02.11.2015. „Hinter der Lebensmittelkette Vapiano verbirgt sich ein wahres
Erfolgskonzept“, weiß PR-Experte Michael Oehme. „Die Idee eines Fast-Food
Italieners, welches aber die Atmosphäre eines edlen Restaurants hat, ist in der
Systemgastronomie einmalig“. Nichtsdestotrotz hat das Vapiano derzeit mit einem
Imageproblem zu kämpfen: Einem Medienbericht der „Welt am Sonntag“ zufolge sollen
in einigen Filialen Etiketten für Gemüse und Fleisch geändert worden sein, um
das Mindesthaltbarkeitsdatum zu manipulieren. So kam es in Städten wie München,
Berlin, Frankfurt am Main, Hannover und Köln vor, dass den Kunden Lebensmittel
verkauft wurden, die unangenehm rochen und nicht mehr appetitlich gewesen
seien. So zitiert die „Welt am Sonntag“ einen Mitarbeiter folgendermaßen: „Die
Nudeln, die wir verkauft haben, hatten manchmal einen grünlichen Schimmer. Der
Kunde merkt das nicht, da kommt ja Soße drüber.“ Ein weiterer ehemaliger
Mitarbeiter aus Hannover berichtete über "eklig" riechendes
Hühnerfleisch, welches er nach einer Anweisung des Chefs länger im Wok lassen
musste, damit der Geruch verfliegt. „Interessanterweise hat die Vergangenheit
gezeigt, dass Fast-Food-Ketten nur selten einen langfristigen Schaden von
Hygieneskandalen tragen“. So Michael Oehme weiter.
Unterdessen äußert sich das Unternehmen,
welches seinen Hauptsitz in Bonn hat, „schockiert und entsetzt“: Ein
Vapiano-Sprecher verwies auf die "außergewöhnlich hohen internen Qualitäts- und
Kontrollstandards", die vom TÜV und vom SGS Institut Fresenius bestätigt
worden seien. „Es entzieht sich meiner und unser aller Vorstellungskraft, dass
es solche Fälle bei Vapiano aktuell trotz allerstrengster Vorschriften und
Kontrollen geben soll“, erklärte Vapiano-Chef Jochen Halfmann. Er kündigte an,
den Vorwürfen nachzugehen, "auch wenn sie zum Teil absurd
erscheinen". PR-Experte Michael Oehme macht auf Angaben des Bundesamts für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit aufmerksam, laut denen
Lebensmittel, die abgelaufen sind, prinzipiell noch verkauft werden dürfen. „Im
Endeffekt könnte man Vapiano nur konkret an den Pranger gesellt werden, wenn es
handfeste Beweise gibt, dass beispielweise ein Kunde einen Schaden von deren
Speisen getragen hat“, sagt Michael Oehme abschließend.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen