Dienstag, 11. November 2014

Kommunikationsberater Michael Oehme: Weihnachtsgeld – ein Luxus, in den nicht jeder Arbeitnehmer kommt



Vom Extrageld zu Weihnachten können viele Menschen nur träumen

Im November freuen sich die Menschen üblicherweise auf ihr Weihnachtsgeld. Doch laut einer Online-Umfrage des gewerkschaftlichen WSI-Tarifarchivs erhält nur rund die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland regelmäßig Weihnachtsgeld. Hierzu wurden mehr als 10 .000 repräsentative Personen befragt. Demnach stehen die Chancen für westdeutsche Vollzeitbeschäftigte am besten. 54 Prozent aller Befragten berichteten von unterschiedlich hohen Jahressonderzahlungen in Form von Weihnachtsgeld. Bei möglichen Mehrfachnennungen nannten die Arbeitnehmer auch Gewinnbeteiligungen (15 Prozent) und sonstige Sonderzahlungen (19 Prozent). „Weihnachtsgeld wird zwar erfahrungsgemäß im November ausgezahlt, ist aber eigentlich gewinnunabhängig“, erklärt PR-Experte Michael Oehme. Es kann als Anspruch aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, individuellen Arbeitsverträgen oder auch aus betrieblicher Übung fällig werden. In Tarifverträgen wird es meist unabhängig von der weiteren Sonderzahlung, dem Urlaubsgeld, geregelt.
„Allerdings ist ein hohes tarifliches Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen 13. Monatsgehalts nur in bestimmten Branchen realistisch“, so Oehme weiter. Vor allem im Bankgewerbe, in der Druck- und in der Süßwarenindustrie kommen entsprechend hohe Sonderzahlungen vor. Doch das Weihnachtsgeld sollte laut Michael Oehme in allen Branchen einen höheren Stellenwert haben: „Die Weihnachtsgelder, welche insgesamt eine Milliardenhöhe ausmachen, sind sehr wichtig für die Konjunktur. Selbstverständlich wird ein großer Teil der Sonderzahlungen in Geschenke, Reisen oder Familienfeiern investiert – das Geld gelangt also wieder zurück in die entsprechenden Wirtschaftszweige.“
Nichtsdestotrotz haben Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ob einem Extrageld im November oder Dezember  zusteht, regelt der Arbeitsvertrag individuell. Zahlt der Arbeitsgeber jedoch das Weihnachtsgeld ohne vertragliche Festlegung, muss er alle Mitarbeiter gleich behandeln (Gleichberechtigungsklausel). „So ist es nicht zulässig, dem Management Weihnachtsgeld zu zahlen und die anderen Kollegen außen vor zu lassen“, erklärt Oehme. Steht Arbeitnehmern die Extrazahlung zu, haben Mitarbeiter in Teilzeit genauso Anspruch darauf, wie die Vollzeitbeschäftigten.

1 Kommentar:

  1. Die fetten Zeiten sind vorbei. Trotzdem ist der Ansatz richtig. Je mehr Geld Arbeitnehmer zur Verfügung haben, um so mehr geben sie aus. Das war auch die ursprüngliche Idee.

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