Die zweieinhalbjährige
Diskussion rund um die Finanzmarktrichtlinie
MiFID hat nun ein Ende
Das Europäische Parlament hat am 15.April 2014 über
die Novellierung der Finanzmarktrichtlinie MiFID abgestimmt. Der Kompromiss
wurde von Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates und der
EU-Kommission ("Trilog") ausgehandelt und mit 574 Stimmen zu 24
Gegenstimmen und 34 Enthaltungen angenommen. Ein generell europaweites
Provisionsverbot wird es allerdings nicht geben. Klar unterschieden wird, laut Artikel
23 der Richtlinie, zwischen unabhängiger und nicht-unabhängiger Beratung.
„Damit gibt es aber zunächst einmal ein Aufatmen in der Branche, denn es kommt
nicht zu einer generellen Abschaffung von Provisionsmodellen, wie befürchtet
worden war“, sagt Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG und Kenner der
Finanzbranche.
„Unabhängige" Beratung wird demnach in Zukunft
provisionsfrei bzw. gegen Honorar durchzuführen sein. Beratung bei einer
eingeschränkten Auswahl von Produkten darf hingegen weiter gegen Provision
stattfinden. Berater sind zukünftig verpflichtet, ihre Kunden vorab darüber
aufzuklären, ob sie unabhängig oder eingeschränkt agieren und wie sie vergütet
werden.
Des Weiteren wurde die isolierte Provisionsoffenlegung
auf Hinweis der Interessenverbände durch eine Offenlegung der Gesamtkosten
inklusive Beratung ("Total Cost Disclosure") umgewandelt. Die
ebenfalls in Artikel 23 beschlossene Neuregelung hat das Ziel, Konsumenten auf
einen Blick erkennen zu lassen, welche Kosten anfallen und es leichter zu
machen, Produkte zu vergleichen. Da Bankmitarbeiter und gewerbliche
Finanzanlagenvermittler ohnehin dazu verpflichtet sind, ihre Provisionen
offenzulegen, bringt die MiFID-Novelle diesbezüglich keine Neuheiten mit sich. „Es
bleibt abzuwarten, inwiefern derartige Maßnahmen wirklich der Transparenz
dienen und es ist zu hoffen, dass die Produktanbieter solche Forderungen
wirklich als Chance verstehen, Vertrauen
beim Endkunden zu bewirken“, so Oehme.
Für die Anleger sollen anfallende Kosten transparenter
gemacht werden, um besser nachzuvollziehen zu können, wie sich die Gebühren auf
ihr Endergebnis auswirken. Diese Hochrechnung soll mindestens einmal pro Jahr
aktualisiert werden, etwa im Rahmen regelmäßiger Anlegerinformationen. Werden
derartige Kundeninformationen konsequent umgesetzt, dürften sie auch der
Transparenz über den Wert der Anlage dienen.
Kann einem mal jemand erklären was das soll?
AntwortenLöschenBeratung gegen Honorar ist mit Sicherheit die Königsklasse, wenn es darum geht, dass der Kunde überhaupt weiß, in welche Richtung er investieren sollte. Ob dann die Qualität an der Höhe der Provision festgemacht werden kann, mag man bezweifeln. Für den Berater ist es eine weitere Haftungsfalle: er muss im Zweifel den Kunden von einem Produkt mit der höheren Provision überzeugen - geht es schief, dürfte er am Fliegenfänger hängen.
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