Donnerstag, 29. November 2012

Michael Oehme: Bundesverfassungsgericht erklärt Leistungen für Asylbewerber für verfassungswidrig


Der Bundestag hat mit der Mehrheit der Regierungskoalition eine Abschaffung oder Änderung des umstrittenen Asylbewerber-Leistungsgesetzes abgelehnt. Gegen Anträge der Grünen und Linken für eine Aufhebung des Gesetzes stimmte neben der Koalition auch die SPD. 

Laut Bundesverfassungsgericht verstoßen die seit 1993 unveränderten Leistungen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.
In vielen Bundesländern bekommen Asylsuchende vorwiegend Gutscheine statt Bargeld. Seitdem haben die Länder die Regelsätze für die rund 130.000 Betroffenen als Zwischenlösung erhöht. Zwar sicherte ein Sprecher der Regierungsparteien eine zügige Umsetzung des Urteils zu, eine Neuregelung auf Bundesebene steht aber noch aus.
Nach Auffassung der Richter müssen die Sozialleistungen für Asylbewerber ungefähr auf das Niveau der Hartz-IV-Regelsätze angehoben werden.

In der Debatte warf Grünen-Fraktionschefin Renate Künast der schwarz-gelben Regierung von Kanzlerin Angela Merkel eine inhumane Asylpolitik vor. "So geht man nicht mit Flüchtlingen um", sagte sie. Es handle sich um Menschen, die in ihrer Heimat zum Teil "pogromartigen Ausschreitungen" ausgesetzt seien.

By VL/ Michael Oehme 

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