Montag, 1. Oktober 2012

Michael Oehme: Verstößt Apple gegen das EU-Recht?


Apple soll seine Kunden über die Garantiefrist täuschen. Nun sagt die EU-Kommission Apples-Garantiepolitik den Kampf an. 
Verbraucherschützer kritisieren schon lange, dass auf Apple-Produkte nur ein Jahr Garantieschutz besteht- nicht wie üblich zwei Jahre. Nach EU-Recht stehen dem Verbraucher aber 2 Jahre Garantie zu. Für einen längeren Schutz müssen die Kunden bei Apple extra bezahlen. Durch „AppleCare“ kann die Garantie auf zwei oder drei Jahre verlängert werden. Doch das kostet den Kunden auch einiges: Für eine zweijährige Gewährleistung bei iPad-Reparaturen verlangt der Konzern 79 Euro, eine dreijährige Garantie für ein MacBook kostet sogar stolze 349 Euro.
Apple klärt über die Regelungen zu Garantie und Gewährleistung inzwischen in einer Tabelle auf seiner Website auf.

By VL/ Michael Oehme 

2 Kommentare:

  1. Falsch!!!

    Apple hat gegen Paragraph 447, Absatz 1, Satz 1 des BGB verstoßen, nicht mehr und nicht weniger.

    Wer so einen Blog hat, sollte sich auch mit den Dingen, über die er schreibt, auskennen, sonst macht der jenige lächerlich.

    Der Text der EU sagt, dass Apple nicht über die "Guarantee" (auf deutsch übersetzt: Gewährleistung) aufklärt. Übrigens: Warranty heitß in deutsch übersetzt Garantie.
    Ja, wo isser denn, der Unterchied?

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  2. @Anonym -Vielen Dank !
    Apple konkretisiert die Formulilerungen rund um die Garantieansprüche der Anwender.

    Mit einem neuen Wortlaut für die Garantievereinbarungen für Deutschland, Belgien und Frankreich kommt Apple Kritikern entgegen. Jetzt entsprechen die Formulierungen weitgehend der Version, die Apple seit geraumer Zeit in Italien verwendet. Aus den Garantievereinbarungen geht hervor, dass die einjährige freiwillige Garantie nicht die EU-weit verbindliche Gewährleistung beeinflusst, die zwei Jahre lang gilt.

    So heißt es jetzt in den Geschäftsbedingungen des Apple Store: “Die Vorteile der eingeschränkten einjährigen Apple-Herstellergarantie oder der Herstellergarantie für Produkte, die nicht mit der Marke Apple gezeichnet sind, wenn zutreffend, gelten zusätzlich zu den Rechten, die Ihnen das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch im Falle der Mangelhaftigkeit Ihres Produktes gewährt.”

    Zur Klarstellung hat Apple auch eine Informationsseite auf angepasst, die die Unterschiede zwischen gesetzlicher Gewährleistung, Apples Standard-Garantie und einem gegen Aufpreis erhältlichen AppleCare-Schutz tabellarisch auflistet.

    Dort heißt es: “Kunden, die Apple-Produkte kaufen, haben neben den durch die einjährige Apple-Herstellergarantie und den optionalen AppleCare Protection Plan geltenden Vorteilen zusätzliche Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in der Europäischen Union. Die Verbraucherschutzgesetze der EU gelten auch für Produkte, die nicht von Apple stammen, aber bei Apple gekauft wurden.”

    Die Tabelle zeigt aber auch, dass Apple die vorgeschriebene Gewährleistung so eng wie möglich auslegt. Um sie in Anspruch zu nehmen, kann man sich – im Gegensatz zur freiwilligen einjährigen Garantie – nicht an eine Hotline wenden, sondern ausschließlich an den Händler. Unter dem Punkt “Enthaltene Reparatur- oder Austauschoptionen” steht lediglich “Details beim Händler erfragen”. Apple ermutigt auf diese Weise nicht gerade dazu, die zustehende Gewährleistung tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

    Apples Standardgarantie ermöglicht Kunden, bei Vorfällen innerhalb des ersten Jahres das Produkt – nach Rücksprache mit Apple Store oder Hotline – einzusenden und reparieren zu lassen. Wie lange die Reparatur dauern darf, ist nicht festgelegt. Telefonsupport leistet Apple lediglich 90 Tage ab Kaufdatum.

    Mit der Modifikation reagiert Apple auf einen in Italien verlorenen Rechtsstreit und nachfolgende Diskussionen über seinen möglichen Verstoß gegen EU-Recht. In Italien wurde der Konzern zu 900.000 Euro Strafe verurteilt; er verlor auch das Berufungsverfahren. Daraufhin änderte er vor einem Jahr die Formulierungen in seinen italienischsprachigen Garantiebestimmungen.

    Apples Garantiebestimmungen haben auch schon in China für Unmut gesorgt, wo ebenfalls gesetzliche Vorschriften unterschritten wurden. Apple reagierte auf die Vorwürfe in seinem “zweitwichtigsten Markt” mit einer öffentlichen Entschuldigung durch CEO Tim Cook.

    [mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]

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