Die
entscheidende Frage ist, wie man den Massenmörder bestraft: Ist Breivik
schuldfähig, und können ihn die Richter daher ganz „normal“ in ein
Gefängnis stecken? Oder halten sie den 33-Jährigen für
unzurechnungsfähig und weisen ihn in die Psychiatrie ein? Die
Urteilsverkündung beginnt heute um 10 Uhr.
Breivik hat mit seiner Tat, mit dem Mord an 77 Menschen am 22. Juli 2011, das Land erschüttert.
Das norwegische Strafsystem gilt als liberal, die Haftanstalten wirken
geradezu komfortabel. Resozialisierung steht im Vordergrund. Es ist der
Versuch, an das Gute in jedem Menschen zu glauben.
Manchmal fällt das
schwer.
Anders Behring Breivik ist zur Höchststrafe von 21 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Osloer Richter erklärten ihn am Freitag für zurechnungsfähig und entschieden sich also dagegen, ihn in die geschlossene Psychiatrie einzuweisen.
AntwortenLöschenWeil das Gericht zusätzlich zur Höchststrafe eine Sicherungsverwahrung verhängte, die alle fünf Jahre verlängert werden kann, bleibt unklar, ob Breivik jemals wieder das Gefängnis verlassen wird. Unklar ist auch, ob der Verurteilte oder die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen.
Breivik hörte den Urteilsspruch mit einem zufriedenen Lächeln. Der 33-jährige Islamhasser hatte auf keinen Fall zum Geisteskranken erklärt werden wollen. Die Einweisung in die Psychiatrie sei für ihn schlimmer als der Tod, hatte er gesagt.
Kurz vor Beginn der Urteilsverkündung hob Breivik in dem bis zum letzten Platz gefüllten Gerichtssaal wie schon zum Prozessauftakt die geballte Faust zum rechten Gruß. Während die Richter die 90 Seiten lange Urteilsbegründung verlasen, machte er sich immer wieder Notizen und flüsterte mit seinen Verteidigern.
einzuweisen.
© Reuters
Damit muss Breivik die Verantwortung für sein Massaker mit 77 Toten im Osloer Regierungsviertel und auf der Fjordinsel Utøya vom 22. Juli 2011 übernehmen.
Weil das Gericht zusätzlich zur Höchststrafe eine Sicherungsverwahrung verhängte, die alle fünf Jahre verlängert werden kann, bleibt unklar, ob Breivik jemals wieder das Gefängnis verlassen wird. Unklar ist auch, ob der Verurteilte oder die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen.
Breivik hörte den Urteilsspruch mit einem zufriedenen Lächeln. Der 33-jährige Islamhasser hatte auf keinen Fall zum Geisteskranken erklärt werden wollen. Die Einweisung in die Psychiatrie sei für ihn schlimmer als der Tod, hatte er gesagt.
Kurz vor Beginn der Urteilsverkündung hob Breivik in dem bis zum letzten Platz gefüllten Gerichtssaal wie schon zum Prozessauftakt die geballte Faust zum rechten Gruß. Während die Richter die 90 Seiten lange Urteilsbegründung verlasen, machte er sich immer wieder Notizen und flüsterte mit seinen Verteidigern. Im Gerichtssaal war es sehr still, als das Urteil verlesen wurde. Die Angehörigen der Opfer wirkten mitgenommen, aber zufrieden. Einige weinten.
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21 Jahre Haft sind in Norwegen das höchste Strafmaß. Die dazu verhängte Sicherungsverwahrung ("forvaring") kann allerdings alle fünf Jahre verlängert werden. Mit dem Urteilsspruch vom Freitag könnte Breivik also bis zum Tod hinter Gittern bleiben, obwohl das norwegische Rechtssystem kein Lebenslänglich kennt. Verteidiger Geir Lippestad hatte die Norweger dennoch vorab gewarnt: "Wir müssen uns vorbereiten, dass Breivik eines Tages wieder freikommen kann."