Die Alternative für Deutschland (AfD) Sachsen ist mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Grund war die Nichtzulassung einiger Parteimitglieder auf der Kandidatenliste für die Landtagswahl. „Der Antrag war nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet“, hieß es seitens des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe. Erforderliche Unterlagen hätten gefehlt. Nun darf die AFD nur mit 18 Listenbewerbern antreten, statt mit 61 Kandidaten.
Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Journalist und Fachbuchautor arbeitet er zudem für mehrere Medien. Bei Veranstaltungen ist er ein gefragter Referent und Moderator.
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Donnerstag, 25. Juli 2019
AfD scheitert mit Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe
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