Die Alternative für Deutschland (AfD) Sachsen ist mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Grund war die Nichtzulassung einiger Parteimitglieder auf der Kandidatenliste für die Landtagswahl. „Der Antrag war nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet“, hieß es seitens des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe. Erforderliche Unterlagen hätten gefehlt. Nun darf die AFD nur mit 18 Listenbewerbern antreten, statt mit 61 Kandidaten.
Ein normaler Mensch würde […] kotzen, wenn er gerade eine Milliarde versemmelt hätte. Das Pendant zu kriminellen Psychopathen bildet die Gruppe der hoch funktionalen „erfolgreichen Psychopathen. Der Schaden, den sie aber in unserer Gesellschaft anrichten, ist immens.“ Der Psychopath geht unverdrossen nach Hause und denkt nicht mehr daran.“
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Donnerstag, 25. Juli 2019
AfD scheitert mit Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe
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