„Nach Auffassung von Verbraucherschützern kommen die Kunde von sogenannten Zinscap-Finanzierungen nicht immer gut weg“, erklärt Michael Oehme. Bei diesen Finanzierungen zahlt der Kunde bei Beginn der Laufzeit zusätzlich eine gewisse Summe, damit die Belastung selbst bei hohen Zinsen eine festgeschriebene Obergrenze nicht übersteigt. Im konkreten Fall wurde die Gebühr sofort fällig. Selbst dann, wenn der Kunde das Darlehen vorzeitig ablöst. Das sahen die BGH-Richter nicht als angemessen an.
Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Journalist und Fachbuchautor arbeitet er zudem für mehrere Medien. Bei Veranstaltungen ist er ein gefragter Referent und Moderator.
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Donnerstag, 2. Mai 2019
Zinscap-Finanzierungen von BGH kritisiert
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