Warum
sich Flächenangaben unterscheiden können
„Wer eine Immobilie mietet, kauft oder baut, wird
zwangsläufig mit den jeweiligen Flächenangaben konfrontiert“, weiß Michael
Oehme, PR-Berater und Kommunikationsexperte aus Sankt Gallen. „Die Zahlen sind
essentiell bei der weiteren Planung und sollten nicht fehlinterpretiert werden.
Sonst kann das Zeit und im schlimmsten Fall auch bares Geld kosten“, so Oehme. „Präzise
Flächenangaben geben Aufschluss über die konkrete Miethöhe, aber auch die
erzielbare Rendite und über die Baupreise ohnehin.“ Insgesamt sollte man sich
die Größe aller Räume, mögliche Wintergärten, Balkone, Dachgärten sowie
Terrassen ansehen. Laut Deutschem Mieterbund stehen jedem Bundesbürger statistisch
rund 47 Quadratmeter
zur Verfügung. Die Wohnfläche ist vor allem bei Mietverhältnissen
ausschlaggebend: Meistens involviert das nämlich auch die Betriebskosten,
außerdem ist der Quadratmeterpreis die Grundlage für eine Mieterhöhung. Die
Wohnfläche ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Grundfläche. „Die
Wohnfläche ist meist größer angegeben und berechnet sich nach anderen
rechtlichen Vorgaben, welche die Wohnflächenverordnung (Wolf) definiert“, so
Michael Oehme weiter. So legt die Wolf beispielsweise fest, dass alle Räume mit
einer Höhe von mindestens zwei Metern komplett als Wohnfläche zählen - Räume
zwischen weniger als zwei und mehr als einem Meter werden zur Hälfte
angerechnet.
Unterdessen
zählen Balkon- und Terrassenflächen nur zu einem Viertel, in Ausnahmefällen zur
Hälfte. Vorsicht geboten ist auch bei den verschiedenen Begrifflichkeiten: So
findet man den Begriff Mietfläche vor allem in Gewerbemietverträgen, während
die sogenannte Nutz- oder Nutzungsfläche zur Ermittlung von Grundflächen von
Bauwerken benutzt wird. Dazu zählen allerdings auch gemeinschaftlich genutzte
Räume, wie Keller, Waschküchen, Abstellräume oder Fahrradkeller. Die
Grundflächenzahl ist wichtig, wenn man ein Haus plant. „An dieser Fläche
erkennt ein Häuslebauer, wie viel Fläche des Grundstücks er tatsächlich bebauen
kann“, erklärt Michael Oehme. Ist die Grundflächenzahl beispielsweise mit 0,2
angegeben, darf man darf höchstens 20 Prozent der Grundstücksfläche bebauen. „Grundstückskäufer
sollten auf diese Zahl achten, wenn es darum geht, wie viel sie mit ihrer
Immobilie erzielen können, also je höher diese Zahl, desto höher grundsätzlich
der Erlös“, rät Oehme. Zu guter Letzt gibt es noch die Geschossflächenzahl, die
das Verhältnis zwischen Grundstücksgröße und Geschossfläche angibt. „Also bei
einem 1000 Quadratmeter großen Grundstück bei einer Geschossflächenzahl von 0,7
ist eine Geschossfläche von 700 Quadratmeter zulässig“, sagt Oehme
abschließend.
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