Samstag, 1. Februar 2025

Vorsicht: Gallus Immobilien und Michael Oehme: Wandlungsangebot in Partizipationsscheine?

Die Anlegerverwaltung GIK und Gallus Immobilien hat ihre Anleger und Nachrangdarlehensgeber aktuell mit Schreiben vom 11.12.2024 darüber informiert, dass die Verwaltung ab sofort von der Prospero Service GmbH aus Konstanz (Geschäftsführer: Stefan Klaile) übernommen werde und zusammen mit Herrn Michael Oehme versucht werden soll, eine Strategie durch die Ausgabe von Partizipationsscheinen zu entwickeln, um die Forderungen der Anleger aus ihren Nachrangdarlehen zu sichern und zurückzuführen.

Im Rahmen einer Bestandsaufnahme habe sich ergeben, dass die Eigenkapitaldecke sehr viel dünner sei, als vermutet.

Aus diesem Grunde sei eine "Neuausrichtung" und der Aufbau eines "Bestandsportfolios" geplant.


Gallus Immobilien und Michael Oehme: Wandlungsangebot in Partizipationsscheine?

In dem Schreiben der Anlegerverwaltung GIK und Gallus Immobilien werden die Anleger darauf hingewiesen, dass eine Auszahlung ihrer Gelder nur dann möglich sei, wenn dies nicht zu einem Insolvenzverfahren bei der Empfängerin der Nachrangdarlehen führt. Daher sei eine fristgemäße Rückzahlung der Anlegergelder bis auf weiteres nicht möglich.

Als Lösung stünde jedoch im Raum, dass den Anlegern ein "Wandlungsangebot" ihrer Nachrangdarlehen in Partizipationsscheine einer Schweizer Gesellschaft unterbreitet werde, die bereits jetzt zur Gallus Unternehmensgruppe gehöre und die mittelbar an der Weiterentwicklung der von Herrn Michael Oehme "börsenkodierten Immobilienaktiengesellschaft" partizipiere.

Dieses Angebot soll im Jahre 2025 im Detail vorgestellt werden. Wie das Angebot konkret aussehen wird und ob es für Anleger ratsam ist, ein solches Angebot anzunehmen, bleibt daher vorerst abzuwarten.

Anleger und Nachrangdarlehensgeber der Gallus Immobilien Gruppe sollten jedenfalls nicht vorschnell ein solches Angebot unkritisch annehmen, sondern zunächst eingehend prüfen oder prüfen lassen, ob der Tausch ihrer Nachrangdarlehen in Partizipationsscheine einer namentlich noch nicht genannten Gesellschaft für sie Vor- oder Nachteile mit sich bringt.


Haftung der Anlegervermittler?

Ein Anlageberater oder Anlagevermittler ist nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, den von ihm beratenen Anleger über sämtliche Besonderheiten und Risiken der von ihm empfohlenen Kapitalanlage zu unterrichten.

Außerdem muss er diese Anlage vor der Vermittlung eigenständig auf wirtschaftliche Plausibilität geprüft haben und darf sich dabei auch grundsätzlich nicht einfach auf die Angaben des Emittenten, bzw. Kapitalsuchenden verlassen.

Auch darf er einem Anleger, der eine mehr oder weniger sichere Kapitalanlage zeichnen wollte, nicht so ohne weiteres ein hochriskantes und spekulatives Anlageprodukt wie ein solches (qualifiziertes) Nachrangdarlehen empfehlen und vermitteln, das dessen Kenntnissen und Erfahrungen mit solchen Anlageprodukten nicht entspricht.

Verstößt der Anlageberater oder Vermittler gegen diese oder andere Aufklärungs- und Beratungspflichten, ist er dem Anleger grundsätzlich zum Ersatz seines gesamten Schadens, mithin also zur Erstattung seines vollen Anlageverlustes verpflichtet.


Rechtsrat für Nachrangdarlehensgeber der Gallus Immobilien Gruppe

Betroffene Zeichner von Nachrangdarlehen der Gallus Immobilien Gruppe sollten vor der Annahme eines Angebotes auf Wandlung ihrer Darlehen in Partizipationsscheine von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob dieses Angebot für sie Vor- oder Nachteile bietet und ob gegenüber dem Anlagevertrieb möglicherweise Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

Betroffene finden Hilfe https://www.anwalt.de/rechtstipps/gallus-immobilien-gik-angebot-fuer-partizipationsscheine-236049.html


 

Sonntag, 10. November 2024

Unternehmensberater Michael Oehme: Ein umstrittener PR-Experte ?

Michael Oehme: Ein umstrittener PR-Experte mit fragwürdiger Bilanz welche Rolle spielt er im Zusammenhang mit der Gallus Immobiliengruppe?

Quelle: dieBewertung  https://www.diebewertung.de/michael-oehme-ein-umstrittener-pr-experte-mit-fragwuerdiger-bilanz-welche-rolle-spielt-er-im-zusammenhang-mit-dder-gallus-immobiliengruppe/

 

Der deutsche Unternehmensberater Michael Oehme präsentiert sich gerne als erfolgreicher Experte für den Schweizer Markt. Doch ein genauerer Blick auf seinen Werdegang offenbart eine Reihe problematischer Verbindungen und gescheiterter Projekte.

Oehme, der 2011 von Hessen in die Schweiz übersiedelte, lobt das Land in den höchsten Tönen als Vorbild für Europa. Er betont die hohe Lebensqualität, das investitionsfreundliche Umfeld und die attraktiven Arbeitsbedingungen. Allerdings bleiben seine Aussagen oft oberflächlich und einseitig positiv, ohne auf mögliche Schattenseiten oder Herausforderungen einzugehen.

Besonders fragwürdig erscheint Oehmes Vergangenheit im deutschen Finanzsektor. Laut Berichten war er als PR-Sprecher für zahlreiche Unternehmen und Fonds tätig, die später in Finanzdesaster verwickelt waren. Die Liste reicht von dubiosen Immobilien- und Filmfonds bis hin zu Anlageskandalen wie S&K, bei denen Anleger Millionen verloren. Auffällig ist, dass Oehme stets beteuerte, von Unregelmäßigkeiten nichts gewusst zu haben.

Trotz dieser bedenklichen Erfolgsbilanz scheint Oehme seine PR-Tätigkeit unbehelligt fortsetzen zu können. Er hat seine Strategie angepasst und agiert nun verstärkt aus der Schweiz heraus, wo er als Berater für Unternehmen und Privatpersonen auftritt.

Oehmes Selbstdarstellung als erfolgreicher Unternehmensberater und Schweiz-Experte steht in einem merkwürdigen Kontrast zu seiner Vergangenheit. Seine einseitig positive Darstellung der Schweiz und seine fragwürdigen Verbindungen in der Vergangenheit lassen Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit aufkommen.

Potenzielle Kunden und Geschäftspartner sollten Oehmes Aussagen und Ratschläge daher mit äußerster Vorsicht genießen und stets kritisch hinterfragen. Seine Erfolgsbilanz mahnt zur Skepsis gegenüber allzu optimistischen Versprechungen und unterstreicht die Notwendigkeit gründlicher Due-Diligence-Prüfungen im Finanz- und Beratungssektor.

Die aktuellen Mandate von Michael Oehme in der Schweiz:

Oehme Michael

Trogen
deutscher Staatsangehöriger

Person überwachen

Mandate

Name Funktion Zeitraum
Business Media AG Präsident seit 19.01.2024
Amagvik AG Mitglied seit 28.06.2024
M3 Bau- und Projektmanagement AG Mitglied seit 10.01.2024
Amagvi Erste AG Mitglied seit 01.07.2024
Amagvi Zweite AG Mitglied seit 02.07.2024
Amagvi Vierte AG Mitglied seit 01.07.2024
Amagvi Sechste AG Mitglied seit 02.07.2024
 
 

Donnerstag, 30. Juni 2022

Vor Altersarmut schützen

Wie kann ich mich vor Armut im Alter schützen? In einer Zeit, in der fast wöchentlich neue Krisen ihren Lauf nehmen und das Vertrauen in die staatliche Vorsorge schwindet?  Die Politik versucht uns zu erklären, dass die Renten in irgendeiner Form das Leben tragen können. Aber eine Krankenschwester, ein Hotelangestellter oder eine Pflegekraft werden das nicht schaffen. Dafür ist einfach das Gehalt und damit der Beitrag für die Rentenkasse zu gering. Leider beschäftigen sich noch viel zu wenig Menschen damit, wie sie im Alter liquide bleiben wollen. Aus einem einfachen Grund: weil es wehtut und teilweise unmöglich erscheint.

Wie soll eine Krankenpflegerin von ihrem Netto noch Geld zur Seite legen? Der Mensch ist ein Verdränger. Man weiß, man muss etwas tun, hat aber keine Möglichkeit, weil es wirtschaftlich nicht machbar ist. Deswegen wird das Thema weggeschoben, weil es scheinbar weit in der Zukunft ist. 

Das Wichtigste ist, anzufangen

Aber es ist trotzdem möglich, mit der Vorsorge für das Alter zu beginnen. Das geht zum Beispiel über die betriebliche Altersvorsorge, die viele Konzerne, aber eben auch öffentliche Träger, anbieten. Der Sparer spürt es netto kaum. Bei 25 Euro im Monat sind dann im Geldbeutel vielleicht zehn Euro weniger. Gleichzeitig tun sich kleine Firmen aber mit dem Konzept schwer, weil es zu kompliziert wirkt. Diese Aufklärung sehe ich als klare Aufgabe unserer Branche.

Das Wichtigste ist, anzufangen. Egal wie hoch die Sparrate ist. Anfangen und nicht aufhören. Sich nicht verunsichern lassen und vielleicht auf die eine oder andere finanzielle Verrücktheit verzichten, dafür aber im Alter noch in Würde leben können. 

Dies gilt besonders für Frauen. Evolutionsbedingt hat die Frau einen riesigen Nachteil: Sie bekommt Kinder. Dadurch wird eine gewisse Abhängigkeit gegenüber dem Mann geschaffen, die es zu hinterfragen gilt. Allein schon deshalb, weil während der Kinderzeit meist eben nicht in die Rentensysteme eingezahlt wird. 

Es spricht doch nichts dagegen, dass Frauen und Männer gleichzeitig und gleichberechtigt mit der Altersvorsorge beginnen. Wenn also 100 Euro im Monat für die Altersvorsorge abgehen, wären das 50 Euro für jeden. Aber – warum auch immer – ist dies immer noch eine männliche Domäne. Es ist zudem frustrierend, dass die Deutschen nicht durchhalten, was sie anfangen. Die Kündigungsquote bei Altersvorsorgeverträgen ist enorm hoch. In den letzten Jahren hat sich da nichts verbessert. Deshalb mein Ratschlag: Früh beginnen, dranbleiben und den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Quelle: https://www.cash-online.de/finanzberater/2022/altersarmut-die-vereinsamung-einer-ganzen-generation/602022/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=onvista







Dienstag, 28. Juni 2022

Neuwagen sollen ab 2035 emissionsfrei sein

Die Umweltminister der EU-Länder haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, der deutliche Einschränkungen für neue Autos mit Verbrenner vorsieht. Rund 20 Prozent der EU-CO2-Emissionen entstehen im Straßenverkehr, wie der liberale Abgeordnete Jan Huitema betonte. Die sogenannten CO2-Flottengrenzwerte für Autos und Transporter sollen ab 2035 auf null sinken - was bedeutet, dass die Neuwagen beim Fahren kein CO2 ausstoßen dürften.

Für herkömmlich betriebene neue Autos ist das dann das Aus. Schon zugelassene Fahrzeuge dürften weiter fahren. Zudem soll die EU-Kommission prüfen, ob es Ausnahmen für Verbrenner geben könnte, die mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden. Das EU-Parlament ist bei den Forderungen deutlicher und will ein De-facto-Verbrenner-Aus.

Der Beschluss ist Teil eines Klimaschutzpakets. Die Gesetze wurden von der EU-Kommission vorgeschlagen, um die Klima-Ziele einzuhalten, und können nun mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden. Dann können sie in Kraft treten. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte nach der Einigung der EU-Länder: „Das ist das größte Klimaschutzpaket, das seit 15 Jahren in Europa geschmiedet wurde.“ Quelle: www.merkur.de

Donnerstag, 23. Juni 2022

Schweizer Produkte im Ausland gefragt

Gefragt waren vor allem Produkte der Maschinen- und Elektroindustrie. Auf ein Rekordhoch gestiegen sind die Importe.  Insgesamt beliefen sich die Exporte im Mai auf 21,87 Milliarden Franken, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Dienstag mitteilte. Damit nahmen die Ausfuhren saisonbereinigt zum Vormonat um 1,2 Prozent zu. Real - also um Preisveränderungen bereinigt - resultierte ein leicht stärkeres Plus von 2,4 Prozent.  Fast alle Warengruppen hätten einen Anstieg der Ausfuhren verzeichnet, so das BAZG. Das galt insbesondere für den wichtigen Bereich Maschinen und Elektronik (+3,3%), der damit das Vormonatswachstum bestätigt habe. Zugenommen haben auch die Lieferungen ins Ausland von Präzisionsinstrumenten (+7,7%) sowie von Bijouterie und Juwelierwaren (+6,2%). Bei den chemisch-pharmazeutischen Produkten hingegen, die rund die Hälfte zu den gesamten Ausfuhren beisteuern, resultierte ein leichtes Minus von 1,4 Prozent.

Dienstag, 21. Juni 2022

Kryptowährungsverfechter sind in der Defensive

Kryptowährungsverfechter sind in der Defensive inmitten von Warnungen, dass sie nicht genug tun, um die russischen Sanktionen einzuhalten. US-amerikanische und europäische Gesetzgeber fordern, dass Digital-Asset-Unternehmen der Aufgabe nicht gewachsen sind, die westlichen Sanktionen einzuhalten, die Russland nach der Invasion des Landes in der Ukraine auferlegt wurden. Die Kritik hat dazu geführt, dass die Kryptoindustrie sich bemüht, die Kontrolle zurückzugewinnen, gleichzeitig aber die Sorge besteht, dass dass die an führenden Börsen wie Coinbase und Binance bestehenden Compliance-Regelungen gefährdet werden könnten. Gleichzeitig könnte die verstärkte Prüfung ein entscheidender Moment für den Sektor sein, um zu beweisen, dass er ein seriöser Teil des Finanzwesens ist. „Es ist eine Gelegenheit für die Branche zu zeigen, dass sie reif ist und weiß, wie man Risiken richtig verwaltet", sagte Matt Homer, Executive in Residence bei der Risikokapitalgesellschaft Nyca Partners.

Donnerstag, 16. Juni 2022

Nationalrat beschliesst Klimaschutz-Gesetz

Der Nationalrat stellt der Gletscher-Initiative konkrete Verminderungsziele und Etappenziele zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen auf «Netto Null» bis 2050 gegenüber. Hausbesitzer und die Wirtschaft will er dabei mit Förderprogrammen finanziell unterstützen.

Der Nationalrat hiess am Mittwoch mit 134 zu 56 Stimmen bei 4 Enthaltungen das Gesetz über die Ziele im Klimaschutz gut. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP und vereinzelt von der FDP. Ausgearbeitet hatte die Vorlage die Umweltkommission des Nationalrates (Urek-N), als indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative.

Der Nationalrat will statt auf ein Verbot von fossilen Treib- und Brennstoffen auf ein Rahmengesetz mit konkreten Etappenzielen in Zahlen setzen. Bund und Kantone sollen als Beispiel vorangehen auf dem Weg zu «Netto Null 2050».

Hausbesitzer, Verkehr und Industrie in der Pflicht

Als Verminderungsziel setzt der Nationalrat, dass bis 2040 die Emissionen gegenüber 1990 um 75 Prozent zurückgehen müssen. Erreicht werden soll dies so weit als möglich durch die Reduktion von Treibhausgas-Ausstoss im Inland. Verbleibende Emissionen sollen in Form von negativen Emissionen der Atmosphäre entzogen werden.

Bund und Kantone müssen spätestens bis 2050 Speicher für Kohlestoff im In- und Ausland bereitstellen, damit das Netto-Null-Ziel erreicht werden kann. Der Bundesrat kann Richtwerte festlegen für den Einsatz von Negativemissionstechnologien.

Mit Zwischenzielen nimmt der Nationalrat die Hausbesitzer, den Verkehr und die Industrie in die Pflicht. Der Sektor Gebäude muss seine Emissionen bis 2040 gegenüber 1990 um 82 Prozent senken.

Die Industrie muss bis 2040 eine Senkung um 50 Prozent hinbekommen und der Verkehr eine solche um 57 Prozent. 2050 dürfen Gebäude und Verkehr dann gar kein Treibhausgas mehr ausscheiden. Die Industrie muss die Emissionen gegenüber 1990 um 90 Prozent senken.